EU-Richter nehmen polnische Kollegen in Schutz

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Polen hat mit der Herabsetzung des Pensionsalters für polnische Richter das EU-Recht verletzt. Das EuGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Das EU-Höchstgericht wird damit zum obersten Hüter der Rechtsstaatlichkeit.

Luxemburg. In ihrem Kampf um die Rechtsstaatlichkeit in Polen erhält die EU-Kommission Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Höchstgericht der Union hat am Montag sein Urteil gegen ein zentrales Element der umstrittenen polnischen Justizreform gefällt – nämlich die De-facto-Säuberung des Obersten Gerichts mittels Herabsetzung des Pensionsantrittsalters für Polens Höchstrichter.

In der Causa (Rechtssache C-619/18) ging es um ein im April 2018 in Kraft getretenes Gesetz, mit dem das Pensionsalter für Höchstrichter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt wurde. Mit dieser Änderung wurde knapp ein Drittel des Gremiums in den Ruhestand versetzt – darunter die Präsidentin des Höchstgerichts, die der nationalpopulistischen Regierungspartei PiS ein Dorn im Auge gewesen ist. Begründet wurde die Maßnahme mit Anpassungsbedarf an das übliche Pensionsantrittsalter. Alleinige Befugnis, die Amtszeit der Höchstrichter zu verlängern, hatte demnach Staatspräsident Andrzej Duda, ein Vertrauter von PiS-Chef Jarosław Kaczyński.

Nachdem die Brüsseler Behörde im vergangenen Oktober gegen die Gesetzesänderung geklagt hatte, verhängte der EuGH Ende 2018 eine einstweilige Verfügung gegen das Gesetz – die betroffenen polnischen Höchstrichter sind demnach nach wie vor in Amt und Würden. Mit dem gestrigen Urteil ist der rechtliche Status der von der Pensionierung wider Willen betroffenen Richter geklärt.

Justiz wird zur EuGH-Sache

Der Beschluss des EuGH hat weitreichende Folgen für die EU, denn die Luxemburger Höchstrichter erklären sich damit zu obersten Hütern der Rechtsstaatlichkeit in der EU – und das trotz der Tatsache, dass die Organisation der Justiz eigentlich Angelegenheit der EU-Mitgliedstaaten ist. Allerdings nur, so lange die Unionsmitglieder nicht jene Grenze überschreiten, die Artikel 19 des EU-Vertrags vorgibt: „Die Mitgliedstaaten schaffen die erforderlichen Rechtsbehelfe, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist.“

Die Luxemburger Höchstrichter interpretieren diese Grenze folgendermaßen: Ohne unabhängige Justiz in allen Mitgliedsstaaten sei die Basis für die Zusammenarbeit innerhalb der EU – „die Existenz gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten und insbesondere ihren Gerichten“ – gefährdet. Und in der vorliegenden Causa hatte der EuGH „ernsthafte Zweifel, was die wahren Ziele dieser Reform betrifft“, wie es in der Stellungnahme am Montag hieß.

Soll heißen: Nach Ansicht der EU-Höchstrichter ging es den Nationalpopulisten in Warschau nicht um Gerechtigkeit im Pensionssystem, sondern um die Aushebelung der demokratischen Gewaltenteilung zugunsten der Regierungspartei. Das Höchstgericht ist in Polen nicht nur die oberste Instanz in zivilen und strafrechtlichen Angelegenheiten, sondern entscheidet auch über die Rechtmäßigkeit von Wahlen. Der EuGH stellte gestern fest, „dass die Anwendung der Herabsetzung des Ruhestandsalters auf amtierende Richter des Obersten Gerichts nicht durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist und den Grundsatz der Unabsetzbarkeit der Richter beeinträchtigt, der untrennbar mit ihrer Unabhängigkeit verknüpft ist“.

Gegen Polen sind beim EuGH weitere Verfahren wegen der Justizreformen anhängig. Zugleich läuft auf EU-Ebene ein (politisches) Artikel-7-Verfahren zur Wahrung der europäischen Grundrechte. (la)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.06.2019)

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