OGH-Entscheidung: Endspiel im juristischen Ping Pong um Oligarch Dmitrij Firtasch

Dmitrij Firtasch – bald am Weg in die Staaten?
Dmitrij Firtasch – bald am Weg in die Staaten?(c) PHOTONEWS.AT/GEORGES SCHNEIDER (PHOTONEWS.AT/GEORGES SCHNEIDER)
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Der ukrainische Unternehmer stemmte sich vergeblich gegen die Auslieferung. Nun sind Justiz- und Außenministerium am Zug.

Wien. Das jahrelange juristische Tauziehen um den ukrainischen Oligarchen Dmitrij Firtasch (54) hat ein Ende. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien bestätigte am Dienstag ein bereits 2017 ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Wien. Demnach ist es zulässig, den Unternehmer von Österreich in die USA auszuliefern.

Firtasch hatte die Causa stets als politischen Akt hingestellt. Sein vierköpfiges Anwälteteam, geführt von Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, beschrieb den Oligarchen, der einst den nach Russland geflüchteten ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch unterstützt hatte, mit diesen Worten: Firtasch werde von den USA als „politischer Gegenspieler auf der Weltbühne“ gesehen.

Wie lauten die Vorwürfe aus den Vereinigten Staaten, warum soll Firtasch vor Gericht gestellt werden? Dem Putin-freundlichen Ukrainer, der durch den Handel mit Erdgas zu Reichtum gekommen ist, wird angelastet, indische Behörden für den Erhalt von Bergbaulizenzen bestochen zu haben. Firtasch soll Gelder von den USA aus überwiesen haben. Ihm sei es um die Gewinnung von Titanerz gegangen. Das FBI ermittelt seit Jahren. Eine Anklagebehörde in Chicago hat das Auslieferungsbegehren gestellt. Der Verdächtige selbst bezeichnet die Vorwürfe als absurd. Er sei „absolut schuldlos“.

Firtaschs juristischer Kampf begann im Jahr 2014. Damals strandete er in Wien, weil die USA erstmals seine Auslieferung begehrten. Österreichs Behörden nahmen Firtasch fest. Gegen eine Kaution von nicht weniger als 125 Millionen Euro, hinterlegt von einem russischen Geschäftsmann, kam er nach wenigen Tagen wieder frei.

Was folgte, war eine Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Wien: 2015 hieß es, dass die Verfolgung des Unternehmers durch die USA „auch politisch motiviert“ sei. Erleichtert sagte Firtasch damals den Journalisten: „Ich wusste immer, dass ich nichts Falsches gemacht habe, und dass dieser Fall von Anfang an politisch motiviert war.“

Doch das Blatt wendete sich. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab einer Berufung der Staatsanwaltschaft statt. Ergebnis: Die Auslieferung sei legal. Daraufhin kam es zu einer neuerlichen Verhaftung. Und dann wurde es kompliziert: Firtasch musste wieder hinter Gitter – aber nicht wegen des OLG-Spruchs, sondern weil auch Spanien seine Auslieferung wollte. Aus Barcelona hieß es damals, der Unternehmer stehe unter dem Verdacht der Geldwäscherei und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Dieses Auslieferungsbegehren wurde von Österreich glatt abgelehnt, Firtasch war kurz nach seiner Verhaftung wieder frei.

Prokuratur findet kein Gehör

Nun drohte ihm aber immer noch eine Abschiebung in die USA. Im Dezember 2017 konnte er wieder aufatmen. Der OGH stoppte die „Durchführung der Auslieferung“. Es sei vorher noch zu prüfen, ob nicht durch den OLG-Auslieferungsentscheid EU-Recht verletzt worden sei. Dies sei nicht der Fall gewesen, ergab die Prüfung – allerdings grätschte später (Februar 2019) die beim OGH angesiedelte Generalprokuratur (im Justizjargon: die „Hüterin des Rechts“) dazwischen. Diese regte an, die OGH-Richter mögen sich erneut das sprichwörtliche „Kappl“ aufsetzen.

Denn: Das OLG habe einen Fehler gemacht. Es habe nicht ausreichend begründet, warum das US-Ersuchen nicht vielleicht doch politisch motiviert sei. Also solle der OGH dem untergeordneten OLG eine neuerliche Entscheidung auftragen. Was tat nun der OGH? Er folgte „seiner“ Prokuratur nicht, er schaltete das OLG nicht noch einmal ein. Sondern beurteilte die Sache selbst. Ja, es gebe tatsächlich Fehler im OLG-Urteil, aber nein: Diese seien nicht so gravierend, dass man noch einmal zurück an den Start müsse. Die Auslieferung sei rechtens. Damit ließen die Höchstrichter sowohl die Prokuratur als auch die Firtasch-Anwälte abblitzen.

Und nun? Justizminister Clemens Jabloner könnte – zumindest theoretisch – aus politischen Gründen die Auslieferung verhindern. Seine Sprecherin Britta Tichy-Martin sagte der „Presse“, der Minister werde nun auf die schriftliche Ausführung des OGH-Entscheids warten, diese analysieren und dann mit Außenminister Alexander Schallenberg beraten, ob völkerrechtliche Gründe gegen eine Auslieferung sprechen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.06.2019)

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