Pflegegeld: Ein Drittel Wertverlust seit Einführung 1993

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Die bereits eingetretene Entwertung wird trotz der neu beschlossenen, jährlichen Valorisierung fortgeschrieben, sagt der Sozialrechtsexperte Martin Greifeneder.

Das Pflegegeld hat seit seiner Einführung 1993 bedeutend an Wert verloren. Um diesen Wertverlust auszugleichen, müsste die Geldleistung im Schnitt um 38 Prozent angehoben werden, geht aus Berechnungen des Welser Sozialrechtsexperte Martin Greifeneder hervor. Die bereits eingetretene Entwertung wird trotz der geplanten jährlichen Valorisierung ja fortgeschrieben, betonte er im Gespräch mit Journalisten.

Seit ihrer Einführung wurde die Geldleistung nur fünf Mal erhöht, was die in diesem Zeitraum eingetretene Inflation bei Weitem nicht ausgleichen konnte. Um den Wertverlust komplett zu kompensieren, müsste das Pflegegeld (je nach Stufe) zwischen 35,3 und 39,9 Prozent angehoben werden, geht aus den aktuellen Daten des Experten und Richters am Landesgericht Wels hervor.

Enormer Wertverlust

Laut den Berechnungen, die in der Österreichischen Zeitschrift für Pflegerecht (ÖZPR/Manz-Verlag) zur Veröffentlichung anstehen, lag die monatliche Auszahlung des Pflegegeldes beispielsweise in der Stufe vier bei dessen Einführung bei 588,65 Euro. Inflationsangepasst hätte der Wert im April 2019 bei 938,90 Euro liegen müssen, rechnet der Experte vor. Tatsächlich werden in Stufe 4 aber nur 677,60 Euro ausgezahlt - eine Differenz von 27,8 Prozent. Um das Pflegegeld auf inflationsbereinigten Ursprungswert zu bringen, wäre eine Erhöhung um 38,6 Prozent notwendig.

Ähnlich präsentiert sich die Lage in den anderen Pflegestufen: In Stufe 1 wäre eine Erhöhung um 39,7 Prozent nötig, in Stufe 2 um 39,9 Prozent, in Stufe 3 um 38,5 und in Stufe 5 um 35,6 Prozent. Um die Inflation in der Stufe 6 auszugleichen, müsste man die Geldleistung um 35,3 Prozent anheben, in Stufe sieben wäre eine Erhöhung um 37,3 Prozent notwendig.

Jährliche Valorisierung reicht nicht aus

Die Daten würden zeigen, dass der schon bisher eingetretene Wertverlust des Pflegegeldes "enorm" sei. Die im Finanzausschuss am Dienstag beschlossene und per 1. Jänner 2020 greifende jährliche Valorisierung des Pflegegeldes verhindere zwar das Fortschreiten des Wertverlustes, die bereits eingetretene Entwertung werde damit aber fortgeschrieben, so der Experte.

(APA)

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