Das hat schon meine Oma immer gesagt

(c) Carolina Frank
  • Drucken

„Schwimme nie mit überfülltem Magen!"

„Wie lautet also die Baderegel Nummer 8?", frage ich den Jüngsten, während wir am Rand des Schwimmbeckens auf einem Handtuch herumkugeln. „Äh, warte, ja: ,Mute dir selbst nie zu viel zu und verleite andere nicht zu Waghalsigkeiten‘." Die Baderegeln muss er lernen, weil er mit der Klasse ein Schwimmabzeichen macht. Zehn Meter tauchen muss man dafür auch können, was dazu führt, dass er zu allen passenden und unpassenden Gelegenheiten so lang wie möglich die Luft anhält. Auswendiglernen ist ja so eine Sache, die man als Erwachsener überhaupt nicht mehr machen muss. Deshalb ist es beim Abprüfen lustig zu schauen, wie viel man sich selbst gemerkt hat. Und zu Ferienbeginn ist es vielleicht gar nicht blöd, sich einmal die Baderegeln genauer anzuschauen. Wobei die irgendwie inhaltlich komisch sind.

Regel eins („Körperliche Gesundheit ist Voraussetzung!") ist ja nachvollziehbar, wozu aber Regel fünf („Bei Ohrenerkrankungen nicht tauchen und springen!") extra geregelt ist, schon weniger. „Mit Ohrenentzündung würde ich dich gar nicht schwimmen lassen", sage ich zu meinem Sohn, der schon die nächste Regel aufsagt: „Schwimme nie mit überfülltem Magen!" Das hat schon meine Oma immer gesagt, und ich hab das zusammen mit Nummer 3 („Kühle dich ab, bevor du ins Wasser gehst!") nur mit Augenrollen über mich ergehen lassen. Da wir zu lange Sonnenbäder vermeiden sollen (Nummer 6), sind wir nun im Wasser gelandet. Der Jüngste spritzt mir Wasser ins Gesicht und ich frage, ob dagegen denn keine Baderegel spricht. „Nein, aber vielleicht findet sich unter Nummer 2 was: ,Beachte stets die Badeordnung!‘", sagt er, holt tief Luft und taucht unter. Schauen wir, ob es schon für zehn Meter reicht, bevor wir wegen Kältegefühl (Nummer 4) wieder rausmüssen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.