Die Geschichte sollte dem Parlament eine Lehrmeisterin sein

Die Verfassung gibt dem Bundespräsidenten weitreichende Befugnisse – bloß kann er sie realpolitisch nicht nützen.

Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

Die Bürger erleben derzeit eine paradoxe Situation: Selten war das Interesse an Politik so groß wie jetzt, selten in der noch nicht so alten republikanischen Demokratie wurden aber auch die Wünsche und Präferenzen der Wähler so eklatant ignoriert wie derzeit. Auf EU-Ebene signalisieren die Repräsentanten der großen Länder, wie wenig sie ein Wählervotum kümmert. Ein fatales Signal. Ähnliche Assoziationen hat so mancher bei der Beobachtung der innenpolitischen Vorgänge. Die aktuelle Beamtenregierung ist von der Verfassung her zweifellos legitimiert und mag Juristenherzen höherschlagen lassen, weil sie von Standeskolleginnen und -kollegen dominiert wird.

Sie erinnert allerdings ein wenig an die Zeiten der Monarchie, als es zwar Wahlen gab, der Monarch aber letztlich den Ministerpräsidenten und die Minister auswählte. Dass gerade die SPÖ im 21. Jahrhundert einen derartigen Vorgang einforderte, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.
Nun, der Präsident hat sich zweifellos bemüht und er hat die Krise gut moderiert. Als besonders stark hat er sich in seiner Position jedoch nicht gezeigt, vielmehr wurde er mehrmals offen düpiert: Zuerst entsprach er dem Wunsch des Bundeskanzlers, der die zurückgetretenen FP-Minister durch Experten seiner Wahl ersetzte. Er sprach dieser Regierung sein Vertrauen aus, doch wenige Tage später wurde sie im Parlament gestürzt. Der Präsident berief dann, nun dem Wunsch der SPÖ entsprechend, Experten. Er wollte so schnell wie möglich Neuwahlen. Doch die Mehrheit der Parlamentarier stürzte die Regierung und legte einen möglichst späten Wahltermin fest. Wiederum war es mit der Autorität des Bundespräsidenten nicht weit her.

Die Frage ist, warum er all dies zuließ? Warum löste er nicht einfach den Nationalrat auf und ließ sofort Neuwahlen abhalten? Dann hätten wir nicht bis Ende September Wahlkampf und ein unberechenbares Parlament mit Weihnachtsmann-Attitüde, sondern bereits in Kürze eine handlungsfähige Regierung. Gleichzeitig hätte der Präsident, der direkt vom Volk gewählt ist, seine wichtige Stellung in unserer „eleganten“ Verfassung in Erinnerung gerufen.

Einerseits war es ja die Regierung, die in eine Krise geraten war, und nicht das Parlament. Und andererseits ist die Auflösung des Parlaments ein drastisches Mittel, das in der Zweiten Republik noch nie ergriffen wurde.

Das hat historische Gründe, nämlich die instabilen Zeiten der Ersten Republik. Anfangs war es das Parlament, das die Regierung wählte – und bald darauf wieder stürzte. Die bürgerlichen und nationalen Parteien wollten dem Bundespräsidenten deshalb eine stärkere Stellung geben und jene des Parlaments schwächen.

Die Sozialdemokraten wollten die beherrschende Stellung des Parlaments beibehalten. Man einigte sich auf einen Kompromiss, der bis heute Gültigkeit hat. Im Jahr 1933, bei der autoritären Wende, war es dann allerdings ein zu zögerlicher Bundespräsident, der nicht eingriff, als sich das Parlament selbst schachmatt setzte und der Bundeskanzler die Gelegenheit nutzte, um es gleich ganz auszuschalten.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.