Akustisches Warnsignal für E-Autos ab 1. Juli Pflicht

Neu typisierte Elektroautos müssen bis zu einem Tempo von 20 km/h ein Warngeräusch von sich geben,
Neu typisierte Elektroautos müssen bis zu einem Tempo von 20 km/h ein Warngeräusch von sich geben,(c) imago images / PicturePoint (Gabor Krieg via www.imago-images.de)
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Die Neuerung soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. An den „Luft 100er“ müssen sich Elektroautos ab dem 1. Juli nicht mehr halten.

Auf all seine Sinne konnte man sich im Straßenverkehr seit der Einführung der Elektroautos nicht verlassen. Ob beschleunigen, bremsen oder um die Ecke biegen - die geräuschlosen Motoren sorgten für den ein oder anderen Überraschungseffekt. Und zwar nicht immer m positiven Sinne.

Seit dem 1. Juli ist nun eine Verordnung des Europäischen Parlaments, das mit dieser Maßnahme Fußgänger und Radfahrer schützen möchte, in Kraft getreten. Neu typisierte Elektroautos müssen bis zu einem Tempo von 20 km/h ein Warngeräusch von sich geben, das eine ähnliche Charakteristik wie ein Auto mit Verbrennungsmotor aufweist. Außerdem soll durch Lautstärke- und Frequenzänderung hörbar sein, ob ein Fahrzeug beschleunigt oder bremst. Dieses System heißt AVAS, es steht für Acoustic Vehicle Alerting System. 

"Wir begrüßen diese Verordnung, weil sie aus unserer Sicht einen positiven Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leistet – insbesondere im urbanen Raum", meint ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Übrigens: Für E-Autos gibt es ab 1. Juli noch eine Neuerung. E-Autos sind vom „Luft 100er“ (IG-L) ausgenommen. An die abschnittsweisen Tempolimits auf heimischen Autobahnen und Schnellstraßen müssen sie sich nicht halten.

Fragen und Antworten zur neuen Verordnung:

Betrifft diese Neuerung alle E-Autos?

Nein, die Verordnung betrifft nur neu typisierte E-Autos. Es werden also weiterhin Autos unterwegs sein, die geräuschlos fahren. Diese müssen auch nicht nachgerüstet werden.

Wann und wie machen die E-Autos Geräusche?

In der Verordnung ist vorgeschrieben, dass die Fahrzeuge zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit von 20 km/h ein Schallzeichen erzeugen müssen.

Ab Geschwindigkeiten über 20 km/h ist das Abrollgeräusch der Reifen bei modernen Fahrzeugen meistens lauter als der Motor selbst. "Ein zusätzlicher Sound darüber hinaus ist für die Verkehrssicherheit nicht mehr relevant und würde lediglich mehr Lärm erzeugen", so Hoffer.

Das Schallzeichen sollte eindeutig auf das Fahrzeugverhalten (beschleunigen, bremsen) hinweisen und muss mit dem Geräusch eines Verbrenners der gleichen Fahrzeugklasse vergleichbar sein. "Die Hersteller nutzen diese neue Möglichkeit, um ihre Fahrzeuge durch eigene Sounds erkennbar zu machen. Aber auch die UNO hat eine Empfehlung veröffentlicht", so der Jurist des Mobilitätsclubs.

Kann das System vom Fahrer deaktiviert werden?

Ja. Das AVAS muss mit einem für den Fahrer leicht erreichbaren Schalter ausgestattet sein, der die Aktivierung bzw. Deaktivierung ermöglicht. Beim Neustart des Fahrzeugs muss das System immer automatisch aktiviert sein.

(Red. )

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