Ibiza-Video: Einstweilige Verfügung gegen Kurz

Former Austrian Chancellor Kurz addresses the media in Vienna
Former Austrian Chancellor Kurz addresses the media in ViennaREUTERS
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Der Altbundeskanzler und ÖVP-Chef darf die SPÖ in Bezug auf das Ibiza-Video, an dem die türkis-blaue Koalition scheiterte, die SPÖ nicht beschuldigen. Der Wiener Anwalt Lansky klagt Kurz nicht.

Juristische Niederlage für ÖVP-Chef Sebastian Kurz in der Ibiza-Affäre: Einem Antrag auf "Einstweilige Verfügung" der SPÖ wurde vom Wiener Handelsgericht im wesentlichsten Punkt stattgegeben.

So wird Kurz in dem Entscheid untersagt, öffentlich die Sozialdemokraten bezüglich Herstellung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos, das die Karriere von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache zumindest unterbrochen hat und später zum Bruch der türkis-blauen Regierung führte, zu verdächtigen.

Gesamteindruck des „Durschnittsadressats“ im Fokus

Unter anderem betont das Gericht, dass ein Beleg für entsprechende Aussagen in mehreren Zeitungsinterviews fehle. Der "unbefangene Durchschnittsadressat" entnehme den inkriminierten Äußerungen auch den Gesamteindruck, dass die SPÖ durchaus in die Anbahnung und/oder Produktion und/oder Verbreitung des Ibiza-Videos involviert gewesen sein könnte.

Erfreut zeigte sich die SPÖ. "Mit der Einstweiligen Verfügung haben wir uns gegen das Kurzsche Dreckwerfen und die türkisen Schmutzkübel erfolgreich zur Wehr gesetzt", sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Kurz rechnet nicht mit Klage Lanskys

Kurz selber betrachtet übrigens die angekündigte Klage gegen ihn durch den Rechtsanwalt Gabriel Lansky als hinfällig. Kurz hatte Lanskys Kanzlei mit dem Ibiza-Video in Zusammenhang gebracht. Es sei um einen ehemaligen Konzipienten gegangen, der vermeintlicher Drahtzieher der Aktion gewesen sein soll, sagte Kurz abermals am Montag bei einer Pressekonferenz. Lansky habe ihn nun dahingehend informiert.

"Ich gehe davon aus, dass er nicht klagen wird", so Kurz , der schon davor mehrmals versucht hatte, dem "Umfeld der SPÖ" die Verantwortung für das Zustandekommen des Videos zuzuschieben. Dabei war auch Lanskys Kanzlei genannt worden, in welcher ein "junger Rechtsanwalt mit iranischen Wurzeln" einst gearbeitet hatte, allerdings vor dem Zustandekommen des Ibiza-Videos. "Ich glaube, es macht Sinn, sich diesen Rechtsanwalt genau anzuschauen", meinte der Altkanzler auch diesmal.

Lansky: Kurz wird Aussagen nicht wiederholen

Lansky bestätigte dann am Montagnachmittag, dass er Kurz nicht wegen dessen Aussagen klagen werde. Kurz habe in einem Gespräch zugesagt, dass er seine Aussagen über eine angebliche Involvierung der Kanzlei in die Erstellung des Videos nicht wiederholen werde, berichtete Lansky Montagnachmittag in einer Aussendung.

In dem Gespräch am Sonntag seien die Vorwürfe des ÖVP-Chefs "rund um die angebliche Involvierung unserer Kanzlei bzw. von mir persönlich in den Verkauf der Ibiza-Videos" erörtert worden, schrieb Lansky. Und weiter: "Ich habe Herrn Kurz wahrheitsgemäß berichtet, dass Rechtsanwalt M., gegen den Ermittlungen laufen, seit über 15 Jahren nicht mehr in unserer Kanzlei tätig ist und wir in keiner wie auch immer gearteten Weise mit der Ibiza-Affäre zu tun hatten."

"Ich habe daraufhin erklärt, dass ich unter dieser Voraussetzung von rechtlichen Schritten welcher Art auch immer Abstand nehmen würde", so der Rechtsanwalt, der sich versöhnlich gab: "Ich bin überzeugt davon, dass es Zeichen demokratischer Diskursqualität ist, wenn Spitzenpolitiker den Weg zum Gespräch suchen und eröffnete Gräben wieder zu schließen in der Lage sind."

(APA)

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