Kurz vs. Lansky: Gespräch statt Klage

Anwalt Gabriel Lansky.
Anwalt Gabriel Lansky.(c) APA/HELMUT FOHRINGER
  • Drucken

Rechtsanwalt Gabriel Lansky wird Ex-Kanzler Sebastian Kurz nicht klagen. Ein Gespräch hat „eröffnete Gräben“ geschlossen. Indes war die SPÖ gerichtlich erfolgreich.

Wien. Wer hinter der Produktion des Ibiza-Videos steckt, ist derzeit sowohl Materie staatsanwaltlicher Ermittlungen als auch Gegenstand heftiger Spekulationen und Verdächtigungen. An diesen beteiligte sich auch Ex-Kanzler Sebastian Kurz. Er rückte in Interviews den SPÖ-nahen Anwalt Gabriel Lansky und die SPÖ bzw. deren Umfeld in die Nähe der Urheberschaft des Videos. Lansky verzichtet aber auf eine Klage. Indessen hat die SPÖ im Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen Kurz erwirkt (das Papier liegt der „Presse“ vor). Aber der Reihe nach:

Zuletzt war es für einige Medien schon so gut wie fix, dass Lansky eine Klage gegen Kurz einbringen werde. Immerhin hat der ÖVP-Chef im Puls-4-Interview bezüglich der Herstellung des Ibiza-Videos erklärt: „Der Rechtsanwalt, der dieses Video organisiert hat, war anscheinend für die ÖBB schon einmal tätig – in der Zeit von Christian Kern; die Rechtsanwaltskanzlei, die es angeblich verkauft hat, die Kanzlei Lansky, ist eine sehr SPÖ-nahe Kanzlei.“

Kanzleimitarbeit vor 15 Jahren

Zur Erklärung: Wie „Die Presse“ aufgezeigt hat, hat der Anwalt M. (er hat eine Kanzlei in der Wiener Innenstadt) am Aufbau der Videofalle für Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus mitgewirkt. Anzumerken ist, dass M. früher in der Kanzlei Lansky tätig war. Dies bestätigt auch Gabriel Lansky. Aber: Das sei ganze 15 Jahre her. Die Kanzlei habe „mit der Herstellung und dem Verkauf dieses Videos nichts zu tun“.

Dies habe er, Lansky, dem Altkanzler in einem Gespräch am Sonntag erklärt. Weiters heißt es laut einer Pressemitteilung der Kanzlei: „Das Gespräch endete damit, dass Parteiobmann Kurz zusagte, seine einmal erfolgte Aussage nicht mehr zu wiederholen (. . .).“ Daher versprach Lansky, „von rechtlichen Schritten welcher Art auch immer Abstand zu nehmen“. Auch würdigte der Anwalt „Spitzenpolitiker“, die „den Weg zum Gespräch suchen und eröffnete Gräben wieder zu schließen in der Lage sind“.

Sebastian Kurz bestätigte am Montag das Gespräch. Und fügte an: „Ich gehe davon aus, dass er nicht klagen wird.“

An anderer Front, nämlich im Streit zwischen der SPÖ und Kurz, gibt es keine Entschärfung. Die Partei hat nun eben eine Verfügung erwirkt, wonach der Altkanzler die Behauptung zu unterlassen habe, die SPÖ sei verdächtig, das Video „durch bzw. mit Tal Silberstein organisiert und/oder beauftragt zu haben (. . .).“ Dem ÖVP-Chef ist es laut Verfügung aber nicht untersagt, „jegliche Verdachtsmomente die Klägerin (SPÖ, Anm.) betreffend“ zu äußern. Dies würde Kurz' Meinungsfreiheit zu sehr einschränken.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.07.2019)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Former Austrian Chancellor Kurz addresses the media in Vienna
Innenpolitik

Ibiza-Video: Einstweilige Verfügung gegen Kurz

Der Altbundeskanzler und ÖVP-Chef darf die SPÖ in Bezug auf das Ibiza-Video, an dem die türkis-blaue Koalition scheiterte, die SPÖ nicht beschuldigen. Der Wiener Anwalt Lansky klagt Kurz nicht.
Former Austrian Chancellor Kurz addresses the media in Vienna
Innenpolitik

Ibiza-Video: Kurz bringt Lansky-Kanzlei erneut ins Spiel

"Ich patze überhaupt niemanden an“, sagt ÖVP-Obmann Kurz - und wiederholt seine Aussagen über die Kanzlei des Rechtsanwalts Gabriel Lansky.
Gabriel Lansky
Innenpolitik

Ibiza-Video: Anwalt Lansky kündigt Klage gegen Kurz an

Der ÖVP-Chef erklärte in einem Interview, die Kanzlei Lansky habe das Video „angeblich verkauft“. Lansky weist das als "frei erfunden“ zurück.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.