Der Wirkstoff Glyphosat, der im Verdacht steht, krebserregend zu sein, wird in Österreich verboten. Hersteller Bayer geht davon aus, dass der Beschluss "von der EU-Kommission kritisch hinterfragt und rechtlich angefochten" werde.
Der Nationalrat hat am Dienstagnachmittag ein Totalverbot für das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat vereinbart. Die ÖVP sprach von einem "Schlag ins Gesicht der Bauern, die den Wirkstoff sachgerecht anwenden". Die NEOS gehen davon aus, dass das Verbot europarechtlich nicht hält. Dennoch stimmten die Pinken im Gegensatz zur ÖVP für die SPÖ-Vorlage, wiewohl sie von der Abgeordneten Karin Doppelbauer als populistisch gegeißelt wurde. Denn sie werde mit der jetzigen Rechtslage nicht durchgehen. Dass man dennoch mit der Initiative mitging, begründete sie unter anderem damit, dass sie die Diskussion am Köcheln halten wolle.
Der Bayer-Konzern hat Glyphosat-Verbot mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Man gehe aber davon aus, dass der Beschluss "von der EU-Kommission kritisch hinterfragt und rechtlich angefochten" werde, teilte Bayer am Dienstagabend mit.
"Die Entscheidung des österreichischen Nationalrats steht im Widerspruch zu umfangreichen wissenschaftlichen Ergebnissen zu Glyphosat", hieß es von Seiten des deutschen Chemiekonzerns in Leverkusen. Darüber hinaus ignoriere der Beschluss die Bedürfnisse und die professionelle Arbeit der österreichischen Landwirte.
„Rückenwind für Deutschland"
Die deutsche Umweltministerin Svenja Schulze hat das österreichische Glyphosat-Verbot begrüßt. "Die Entscheidung des österreichischen Nationalrates bedeutet Rückenwind für den Glyphosat-Ausstieg in Deutschland", sagte ein Sprecher der SPD-Politikerin am Dienstagabend der Deutschen Presse-Agentur.
Einen ähnlichen Vorstoß auch in Deutschland plant das Ministerium offensichtlich nicht. Der deutsche Ausstieg werde "wie im Koalitionsvertrag vereinbart" erfolgen, "schrittweise bis spätestens 2023", sagte der Sprecher. "Den größten Teil der Anwendungen werden wir schon deutlich früher beenden. Dabei werden wir uns an geltendes EU-Recht halten."
Schulze hatte wiederholt argumentiert, dass ein nationaler Alleingang gegen EU-Recht verstoße, weil die EU-Staaten die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters bis Ende 2022 verlängert hatten. Der Wirkstoff steht im Verdacht, krebserregend zu sein und schadet Studien zufolge als sogenanntes Totalherbizid der Artenvielfalt. Der Zulassung hatte der damalige Agrarminister Christian Schmidt (CSU) gegen den Willen von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) zugestimmt.
Der Wirkstoff Glyphosat, der im Verdacht steht, krebserregend zu sein, wurde von der heutigen Bayer-Tochter Monsanto als Herbizid auf den Markt gebracht. Der Bayer-Konzern sieht sich in den USA mit einer Klagewelle wegen möglicher Gesundheitsschäden durch Glyphosat konfrontiert. Seit Auslaufen des Patentschutzes wird Glyphosat auch in den Mitteln zahlreicher anderer Anbieter eingesetzt.
(APA/dpa)