Parteispenden: „Rechnungshof ist ihnen lästig“

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ARCHIVBILD: RECHNUNGSHOF: KRAKER MIT KOALITIONSMEHRHEIT NOMINIERTAPA/GEORG HOCHMUTH
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Der Rechnungshof darf weiter nicht in die Bücher der Parteien schauen. Den Job haben weiter Wirtschaftsprüfer inne. Eine gute Idee?

Wien. Kanzlerin Brigitte Bierlein und Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker werden am Donnerstag, bei ihrem ersten Treffen, einiges zu besprechen haben. Dafür hat das Parlament einen Tag davor mit dem Beschluss der neuen Parteienfinanzierung gesorgt. Denn die von SPÖ, FPÖ und der Liste Jetzt beschlossene Regelung ist so gar nicht nach dem Geschmack des Rechnungshofes ausgefallen. Ihm wird nämlich weiterhin keine Einsicht in die Bücher der Parteien gewährt.

Mit dem neuen Gesetz werden Obergrenzen für Parteispenden eingeführt. Einzelpersonen dürfen nun nicht mehr als 7500 Euro pro Partei spenden. Insgesamt darf eine Partei nicht mehr als 750.000 Euro pro Jahr an Spenden einnehmen. Schon bisher durfte eine Partei nicht mehr als sieben Millionen Euro pro Wahlkampf ausgeben. Nun werden für die Überziehung strenge Strafen in Aussicht gestellt. Die Kritik bleibt dennoch laut.

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