Der Verfassungsjurist Heinz Mayer glaubt nicht, dass die Initiative der Nachtgastronomen vor dem Verfassungsgerichtshof erfolgreich sein wird.
Mehrere Nachtlokale haben sich zu einer Initiative zusammengetan und wollen gegen das Rauchverbot juristisch vorgehen - die „Presse“ berichtete. Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht wenig Chancen auf Erfolg eines solchen Schritts.
Die Gastronomen könnten nicht wirklich „klagen“, aber "einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof vorbereiten, das Gesetz aufzuheben", erklärte der Rechtsexperte. Man müsste sich die Neuregelung im Detail ansehen, um die Chancen für einen Erfolg abschätzen zu können, "aber im Prinzip wird es schwierig“, einen solchen den Antrag durchzubringen, meinte Mayer.
Nachtlokalbesitzer befürchten wegen des Rauchverbots Anzeigen durch Anrainer, weil Gäste dann vor den Lokalen rauchen und der Lärmpegel hoch sei. In der „Presse“ beschrieb Stefan Ratzenberger, Sprecher der Initiative, den Anrainerschutz als jenen Aspekt, der für die Klage ausschlaggebend sein werde.
Diese Argumentation hält Mayer nicht für chancenreich: "Sie werden vermutlich als Antwort erhalten, dass die Leute dann eben nicht vor das Lokal auf die Straße gehen und lärmen dürfen."
(APA)