Ein Baukartell der Superlative

Bauunternehmen sollen einander gegen Geld den Vortritt bei Ausschreibungen gelassen haben. Die Ermittlungen laufen.
Bauunternehmen sollen einander gegen Geld den Vortritt bei Ausschreibungen gelassen haben. Die Ermittlungen laufen.(c) APA/AFP/JOEL SAGET (JOEL SAGET)
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Baufirmen sollen in großem Stil Aufträge untereinander aufgeteilt haben. Der Schaden ist wohl größer als angenommen. Leidtragende dürften vor allem die Steuerzahler sein.

Wien. Die Prüfer wollen eigentlich gar nicht so viel sagen – schließlich laufen die Ermittlungen noch. Aber, sagt Marcus Becka, Sprecher der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB): „Von der Zahl der involvierten Unternehmen und dem Ermittlungsaufwand her betrachtet, ist es sicher eines der größten Kartelle, mit denen die Wettbewerbsbehörde jemals zu tun hatte.“ Es geht um illegale Preisabsprachen in der Baubranche. Die, wie nun bekannt wurde, weit schlimmer gewesen sein dürften als bisher vermutet. Das mutmaßliche Kartell flog 2017 auf. Bisher war man davon ausgegangen, dass bei 350 Projekten Absprachen getroffen wurden – laut neuesten Ermittlungsergebnissen sollen es bis zu 800 Projekte sein, berichtet die Austria Presse Agentur.

Worum geht es? Bauunternehmen sollen in den Jahren 2006 bis 2017 in großem Stil Aufträge untereinander aufgeteilt und sich im Vorfeld ausgemacht haben, wer den Zuschlag bekommen soll. Dann wurden jene, die wie geplant das Nachsehen hatten, entschädigt. Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die parallel zur BWB ermittelt, waren überwiegend marktführende österreichische Bauunternehmen, aber auch mittelständische Firmen beteiligt. Es fanden bereits um die 100 Hausdurchsuchungen statt, auch bei Strabag und Porr, wie die Firmen bestätigten.

Rekordstrafen möglich

Es dürften vor allem Länder, Gemeinden und öffentliche Firmen, aber auch private Auftraggeber geschädigt worden sein. Laut den Wettbewerbshütern habe es etwa bei Straßenbauaufträgen Absprachen gegeben. Nun drohen den Firmen – es sollen etwa 60 beteiligt gewesen sein – Rekordstrafen von bis zu zehn Prozent des Umsatzes. Auch strafrechtliche Konsequenzen – bis zu drei Jahre Haft – sind möglich. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt inklusive der 60 Firmen gegen rund 220 Beschuldigte, sagt eine Sprecherin zur „Presse“.

Den Ermittlern zufolge kann man sich die Absprachen ungefähr so vorstellen: Unternehmen legten bei Ausschreibungen entweder gar keine oder höhere Angebote und ließen damit einem Konkurrenten bewusst den Vortritt. Sie bekamen dafür 0,5 bis 3,5 Prozent der Angebotssumme von jenem Unternehmen, das den Zuschlag erhielt. Oder sie machten sich aus, dass das Unternehmen dafür bei einem gleichwertigen anderen Auftrag den Zuschlag erhalten soll, sodass für die Auftraggeber ein wirtschaftlicher Schaden entstand. „Es sind keine üblichen Marktpreise verlangt worden, sondern abgesprochene Preise“, sagt Becka von der Bundeswettbewerbsbehörde.

Anträge bis Jahresende

Vor einem Jahr stellte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft fest, dass in Österreich vermutlich „ein langjähriges, fest im Wirtschaftsleben verankertes System von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren vorwiegend im Bereich des Tief- und Straßenbaus“ bestehe. Endgültige Ergebnisse liegen aber noch nicht vor. Für die Verantwortlichen gilt die Unschuldsvermutung. Strabag und Porr haben mitgeteilt, voll zu kooperieren.

Laut Franz Urlesberger, Rechtsanwalt und Experte für Kartellrecht bei der Kanzlei Schönherr, gibt es aber durchaus plausible Gründe für Kooperationen. „Nicht jede Absprache ist ein Kartellverstoß. Sehr oft gibt es legitime wirtschaftliche Überlegungen.“ Da er in die Causa involvierte Unternehmen berät, will er nicht ins Detail gehen. Nur so viel: Firmen können zusammenarbeiten, wenn sie sich zum Beispiel um ein Projekt bewerben, für das ihnen die Expertise in einem Teilbereich fehlt. Oder das sie wegen der Größe nicht allein schultern können.

Es gebe aber eine klare Grenze. „Wenn es einzig darum geht, den Wettbewerb auszuschalten, ist das unstrittig ein kartellrechtlicher Verstoß.“ Die Ermittler gehen davon aus, dass zu Jahresende erste Bußgeldanträge an das Oberlandesgericht Wien geschickt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.07.2019)

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Das 2017 aufgeflogene Kartell dürfte nicht 350 Projekte, sondern bis zu 800 betroffen haben. Schon bald ist mit Rekordstrafen zu rechnen. Die bisher größte Kartellstrafe fasste übrigens ein Lebensmittelhändler aus.

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