Zwischen Orbán und der EU-Kommission bahnt sich neue Konfrontation an

FILE PHOTO: Protest against government's plans to overhaul the Hungarian Academy of Sciences in Budapest
FILE PHOTO: Protest against government's plans to overhaul the Hungarian Academy of Sciences in BudapestREUTERS
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Die EU-Kommission nimmt das ungarische Akademiegesetz unter die Lupe. Die Regierung in Budapest will damit den wissenschaftlichen Betrieb stärker an die Kandare nehmen.

Die EU-Kommission nimmt das umstrittene Akademie-Gesetz in Ungarn unter die Lupe. "Die EU-Kommission nimmt das unlängst verabschiedete Gesetz zur Kenntnis und wird es prüfen", sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde am Freitag. Die gesamten Entwicklungen im öffentlichen Forschungsbereich würden genau verfolgt.

Das ungarische Parlament hatte auf Initiative der rechtsnationalen Regierung von Viktor Orban ein Gesetz angenommen, mit dem die Politik ihren Einfluss auf die wissenschaftliche Forschung ausweitet. In Ungarn ist geplant, dass die von der Akademie der Wissenschaften betriebenen Forschungsinstitute einem neuen Träger unterstellt werden, bei dem Regierungsvertreter das Sagen haben. Die Pläne hatten in den vergangenen Wochen Proteste von Betroffenen, Bürgern sowie Wissenschaftern aus dem Ausland ausgelöst. Sie fürchten, dass kritische Wissenschafter damit zum Schweigen gebracht werden sollen.

Offene Förderverfahren seien wichtig für akademische Höchstleistungen, betonte die EU-Kommissionssprecherin weiter. Die EU-Grundrechtecharta erkenne zudem die Freiheit der Künste und der Wissenschaften an. "Die Kommission steht für die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und die Freiheit akademischer Institutionen, sowohl im Hinblick auf Fördermittel als auch auf die Eigenverwaltung."

Die Regierung in Budapest begründet den Vorstoß damit, dass "die Ressourcen leistungsbasiert verteilt" und die technologische Wettbewerbsfähigkeit des Landes gesteigert würden.
Aufgabe der EU-Kommission als Hüterin der EU-Verträge ist es, gegen Verletzungen von europäischem Recht in den einzelnen Staaten vorzugehen. Dazu kann sie Strafverfahren einleiten, die im äußersten Fall in eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) münden.

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