Was bringt uns die „Lex Uber“?

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Symbolbild. (c) APA (GEORG HOCHMUTH)
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Dass Taxi- und Mietwagengewerbe künftig zusammengeführt werden sollen, stößt nicht überall auf Begeisterung. An den Taxitarifregeln sei einiges zu hinterfragen, sagt ein Jurist. Und wie passt es zu Deregulierungsbestrebungen?

Wien. Wer gern mit Uber fährt, kann aufatmen. Der angedrohte Rückzug des Fahrdienstvermittlers aus Österreich findet doch nicht statt. Zumindest vorläufig nicht. Der Sinneswandel hat einen banalen Grund: Das Gesetz, mit dem das Taxi- und große Teile des Mietwagengewerbes zu dem neuen Gewerbe „Personenbeförderung mit Pkw“ zusammengefasst werden sollen, wurde zwar mit großer Mehrheit beschlossen. In Kraft treten soll es aber erst im September 2020. Die einheitlichen Tarife für Taxi und Mietwagen und die Taxischeinpflicht für alle lassen also noch auf sich warten.

Also bleibe auch bei Uber vorerst alles wie gehabt, bestätigte eine Unternehmenssprecherin gegenüber der „Presse“. Bis Ende August 2020? Wahrscheinlich ja, aber da will man sich nicht festlegen. Und was danach kommt, wisse ohnehin niemand. Nachsatz: „Vorher sind ja noch Neuwahlen.“ Man werde sich in den kommenden Monaten „weiterhin für einen konstruktiven Diskurs mit allen Stakeholdern einsetzen“, ließ denn auch Uber-Österreich-Chef Martin Essl wissen. „Wir unterstützen das Ziel, faire Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen, und begrüßen die Tatsache, dass in den letzten Wochen erstmals ein breiter Diskurs darüber stattgefunden hat.“ Was es in Österreich brauche, sei „ein breites Angebot an Mobilitätsoptionen und eine zukunftstaugliche Gesetzgebung“.

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