Ferienjobs: Wie man das meiste herausholt

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Gehalt, Steuern, Sozialversicherung: Schüler und Studierende, die in den Ferien arbeiten, müssen darauf achten, nicht um Ansprüche umzufallen. Verdient der Sprössling ganzjährig dazu, wird es für die Eltern riskant.

Wien. Ferienzeit ist Ferienjobzeit. Viele junge Menschen, Schüler wie Studierende, nützen die Sommermonate zum Geldverdienen. Und so sehr das Tradition hat, wirft es doch immer wieder rechtliche Fragen auf: Ist man da angestellt? Gibt es ein Mindestgehalt? Muss man Sozialversicherungsbeitrag und Steuer zahlen? Und – aus Sicht der Eltern: Wie wirkt es sich auf staatliche Familienleistungen aus, wenn das Kind für ein, zwei Monate ein eigenes Einkommen hat?

Um mit dem Dienstverhältnis selbst zu beginnen: Im Normalfall gelten dafür (soweit es sich nicht um ein bloßes Praktikum zur Ausbildung und ohne Arbeitspflicht handelt) dieselben Regeln wie bei einer Daueranstellung. Ferialarbeitskräften steht der KV-Lohn zu, oder das ortsübliche Entgelt, wenn es für die Branche keinen Kollektivvertrag gibt. Mindestens 700 bis 1500 Euro brutto sollte ein Ferialjob laut Arbeiterkammer jedenfalls einbringen. Ob auch Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld besteht, hängt vom KV ab, zwei Urlaubstage pro Monat (bei Fünftagewoche) stehen aber auch Kurzzeitarbeitskräften zu. Konsumiert man sie nicht, bekommt man sie ausbezahlt. Im Gegenzug haben Ferialarbeitskräfte auch alle Pflichten eines Dienstnehmers (Arbeitspflicht, Einhaltung der Dienstzeit etc.).

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