Mord an 14-jähriger Susanna: Ali B. muss lebenslang in Haft

Ali B. wurde schuldig gesprochen.
Ali B. wurde schuldig gesprochen.APA/dpa/Boris Roessler
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Der Verurteilte war nach der Tat in den Irak geflohen. Eine vorzeitige Haftentlassung ist wegen der "besonderen Schwere der Schuld" so gut wie ausgeschlossen.

Wegen Mordes an der 14-jährigen Schülerin Susanna aus Mainz hat das Landgericht Wiesbaden den Angeklagten AliB. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter stellten am Mittwoch in ihrem Urteil zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit für den irakischen Flüchtling so gut wie ausgeschlossen.

Das Landgericht sah es als erwiesen, dass der 22-Jährige Susanna vor mehr als einem Jahr in einem Waldgebiet in der Nähe des Wiesbadener Stadtteils Erbenheim vergewaltigt und ermordet hat. Die Leiche des Mädchens aus Mainz war am 6. Juni 2018 in einem Erdloch in der Nähe von Bahngleisen gefunden worden. Rund zwei Wochen nach dem Verschwinden von Susanna waren die Einsatzkräfte nach einem Zeugenhinweis auf das Versteck mit dem toten Mädchen gestoßen.

Keine Reue gezeigt

Ali B. hat aus Sicht des Gerichts in seinem Prozess kein ernstzunehmendes Wort des Bedauerns geäußert. Er habe weder Reue noch Mitgefühl gezeigt, hieß es am Mittwoch in der Urteilsbegründung des Wiesbadener Landgerichts.

"Eine Verantwortungsübernahme hätte das Geschehene nicht ungeschehen machen können", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk. Sie hätte aber Susannas Mutter die Chance gegeben, einen Neuanfang in einem Leben ohne ihre Tochter zu erreichen. Dazu sei der Angeklagte jedoch nicht bereit, vielleicht auch nicht in der Lage gewesen.

Weder Susannas Mutter noch die Freundinnen des Mädchens müssten sich vorwerfen lassen, irgendetwas falsch gemacht zu haben. Am Ende des Prozesses stehe eines unumstößlich fest, sagt Bonk an Ali B. gewandt: "Allein Sie, niemand anderes, trägt die Schuld am Tod von Susanna." Ausdrücklich würdigte er das Verhalten von Susannas Mutter und ihre Zeugenaussage, die ihm persönlich Respekt abnötige. Damit sei es ihr eindrücklich gelungen, Spekulationen über Susannas Lebenswandel und das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter auszuräumen.

Ali B. setzte sich in den Irak ab

Kurz nach dem Tod von Susanna hatte sich AliB. mit seiner Familie in seine Heimat abgesetzt. Im kurdisch kontrollierten Nordirak wurde er jedoch wenige Tage danach gefasst und von der Bundespolizei nach Deutschland zurückgebracht. Der Fall hatte eine bundesweite Debatte um die Flüchtlingspolitik ausgelöst.

Mit dem Urteilsspruch folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Vertreter der Anklage hatten dem irakischen Flüchtling vorgeworfen, Susanna erwürgt zu haben, um die Vergewaltigung zu verdecken. Er habe kaltblütig, zielgerichtet und heimtückisch gehandelt. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.

AliB. hatte zum Prozessauftakt gestanden, das 14-jährige Mädchen umgebracht zu haben. Die Vergewaltigung bestritt er. Bei Susannas Mutter entschuldigte sich der Angeklagte in seinem letzten Wort vor Gericht. In einem weiteren Prozess muss sich der Iraker wegen der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens verantworten. Dieses Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

(APA/dpa)

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