Zahlungsaufforderungen ergingen an 18 Personen, zwei davon haben die Summe bereits beglichen.
Die Republik Österreich hat von 18 Wahlleitern Schadenersatz für den Mehraufwand, der durch die Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl 2016 entstanden ist, gefordert. Zwei von ihnen haben die geforderte Summe bereits beglichen, bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums. "Über den Rest entscheiden die Gerichte", sagte er. Gegen die 16 weiteren Personen wurden Klagen eingebracht.
Laut einem Bericht der Tageszeitung "Der Standard" sollen die 18 Wahlleiter jeweils 36.000 Euro bezahlen, das wären insgesamt 648.000 Euro. Im Innenministerium wollte man sich nicht zu den Summen äußern.
Kärntner wollen Klage bekämpfen
Der Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) will die Klage bekämpfen. Berichten des Kärntner ORF zufolge haben unter anderem auch die Bezirkshauptleute von Wolfsberg und Villach-Land angekündigt, die Zahlungsaufforderung zu beeinspruchen.
Der Verfassungsgerichtshof hatte den zweiten Wahlgang 2016 unter anderem wegen Rechtswidrigkeiten in 14 Bezirkswahlbehörden aufgehoben. Deren Leiter wurden im März von der Finanzprokuratur zur Anerkennung ihrer Ersatzpflicht aufgefordert. Denn durch die Wiederholung des zweiten Wahlgangs seien nicht nur den Gemeinden und Ländern, sondern auch dem Bund Mehraufwendungen in der Höhe von zumindest 8,47 Millionen Euro entstanden.
(APA)