Hundstorfer: Ein Vertrag braucht was Schriftliches

„Die Presse“: Hat Sie auch schon ein Anrufer mit einem vermeintlichen Gewinn geschädigt?

Rudolf Hundstorfer: Angerufen wurde ich schon. Ich hab' aber Danke gesagt und gleich aufgelegt.

Wie wollen Sie diese unsauberen Telefongeschäfte unterbinden?

Hundstorfer: Bedingung ist die schriftliche Einwilligung – am besten als Neuregelung im Konsumentenschutzgesetz oder als Änderung im Telekommunikationsgesetz.

Also darf es keinen Vertrag ohne schriftliche Bestätigung geben?

Hundstorfer: Meine Konsumentenschützer halten schon den Anruf an sich für unstatthaft. Und natürlich kann man sich fragen, woher die überhaupt die Adressen und Telefonnummern bekommen.

Das Problem ist wohl die Kontrolle.

Hundstorfer: Das ist richtig.

Was ist jetzt also der erste Schritt?

Hundstorfer: Die Bestätigung des schriftlichen Vertrags. Derzeit laufen schließlich unglaubliche Dinge: Da werden Mitschnitte von Telefongesprächen so zusammengestoppelt, dass vor Gericht eine mündliche Zustimmung bewiesen wird. In jedem Gespräch sagt man einmal Ja.

Sicher.

Hundstorfer: Das war jetzt schon eine Zustimmung. Mir ist aber auch wichtig, bei solchen Anrufen eine Rufnummernunterdrückung zu verbieten. Wenn man eine Nummer nicht erkennt, hat man zumindest noch eine gewisse Wahl.

Und warum haben Sie so lange gebraucht, um aktiv zu werden?

Hundstorfer: Im Moment ist der Koalitionspartner noch reserviert, wobei wir wissen, dass es auch in der ÖVP Druck aufs Justizressort gibt, da aktiv zu werden. c.d.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.05.2010)

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