Der Mediziner Eduard Lopatka erhielt eine Haft- und eine Geldstrafe.
Graz. Die Wiederholung des Prozesses im Straflandesgericht Graz brachte ein ganz anderes Ende als der erste Rechtsgang: War der oststeirische Arzt Eduard Lopatka im September 2017 vom Vorwurf des Quälens seiner Kinder freigesprochen worden, so wurde er am Freitag deshalb – nicht rechtskräftig – verurteilt. Die Sanktion: vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 1920 Euro.
Der praktische Arzt soll seine vier damals minderjährigen, mittlerweile erwachsenen Kinder jahrelang seelisch und körperlich gequält haben. Er drohte laut Anklage immer wieder mit Selbstmord und soll eine Tochter medikamentenabhängig gemacht haben. Diese Anschuldigungen wurden vom Angeklagten großteils bestritten.
„Ich habe Sie nur dort verurteilt, wo ich mir sicher war, dass Sie schuldig sind“, betonte nun Richter Martin Graf. So wurde Lopatka vom Anklagevorwurf, ein Kind medikamentenabhängig gemacht zu haben, freigesprochen. Das dem Schuldspruch zugrunde liegende Quälen seiner Kinder bezieht sich vor allem auf Selbstmorddrohungen.
Gegenstand der Anklage war auch, dass die Kinder ihrem Vater Spritzen setzen mussten. Diesen Tatbestand sah der Richter nur beim Sohn erfüllt. Bestimmte Selbstverletzungen des Arztes, wie der Vorfall mit dem Schraubenzieher, den ihm eines der Kinder aus dem Bauch ziehen musste, sah der Richter als straflos an. Und erklärte: „Ich bin keine moralische Instanz.“
Kritik auch an der Mutter
Staatsanwalt Christian Kroschl hatte vor Urteilsverkündung auch die Mutter der Kinder – sie ist auch Medizinerin und war nun Zeugin – kritisiert: „So ein Versagen muss man erst zusammenbringen, wenn beide Eltern Ärzte sind.“
Im ersten Verfahren hatte Richter Andreas Rom einen „verspäteten Rosenkrieg“ nach der Scheidung des Arztes gesehen. Und auch den Kleidungsstil und die Piercings einer Tochter kritisiert. Gegen den damaligen Freispruch berief der Staatsanwalt und bekam vom Oberlandesgericht recht. Beweise seien nicht ausreichend gewürdigt worden, hieß es. (m. s./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.07.2019)