Zeuge im Grasser-Prozess: "Unter 960 dürfen wir nicht liegen"

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Am 101. Tag im Grasser-Prozess war unter anderem der damalige Finanzchef eines kleinen Konsortialpartners im Österreich-Konsortium, der OÖ Versicherung, als Zeuge geladen.

101. Tag im Grasser-Prozess. Der damalige Finanzchef eines kleinen Konsortialpartners im Österreich-Konsortium, der OÖ Versicherung, ist als Zeuge geladen. Er sagte aus, dass bei einer Konsortiumssitzung über das zweite Angebot für die Bundeswohnungen jemand gesagt habe, "unter 960 dürfen wir nicht liegen". Gemeint waren damit 960 Millionen Euro, so der Zeuge heute. Wer das damals gesagt habe und wann genau die Sitzung zum "Last and Final Offer (LAFO)" stattgefunden habe, das wisse er nicht mehr. Er vermute, die Aussage sei von einem Mitarbeiter der RLB OÖ gekommen. Auch im Ermittlungsverfahren hatte er das als Zeuge schon so ausgesagt.

Dies ist deswegen brisant, weil die 960 Millionen Euro von der mitbietenden CA Immo im ersten Angebot als Finanzierungszusage genannt worden waren. Laut Anklage kam diese Information dann vom Hauptangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser über Walter Meischberger und Peter Hochegger zum Österreich-Konsortium - und das Konsortium gewann in der zweiten Runde knapp vor der CA Immo. Im Gegenzug sei dann ein Prozent des Kaufpreises, 9,6 Millionen Euro, als Schmiergeld geflossen. Grasser und Meischberger weisen alle Vorwürfe zurück. Meischberger sagte im Prozess, er habe die Zahl vom - mittlerweile verstorbenen - Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider erfahren, nicht von Grasser.

Eine Beraterrolle der angeklagten Lobbyisten Meischberger und Hochegger bei der Privatisierung der Bundeswohnungen konnte der Zeuge genauso wenig feststellen wie ein Zinsrisiko. Und auch von einer entscheidenden Rolle der Kärntner Landesregierung bei der Buwog-Privatisierung hatte er nichts bemerkt. Zur Einordnung: Hätte das Land Kärnten sein Vorkaufsrecht bei den Kärntner Eisenbahnerwohnungen (ESG) wahr genommen, dann hätte nicht das Österreich-Konsortium aus RLB OÖ, Immofinanz, OÖ Versicherung und anderen den Zuschlag erhalten, sondern der Mitbieter CA Immo. Wobei das Vorkaufsrecht der Kärntner gar nicht rechtlich verbindlich war, sondern vom damaligen Finanzminister Grasser dem seinerzeitigen Landeshauptmann Jörg Haider zugesagt wurde.

Auf die Frage von Grassers Verteidigerin, ob seiner Wahrnehmung nach die Privatisierung korrekt abgelaufen sei, sagte er - ja, aus damaliger Sicht. Richterin Marion Hohenecker hakte sofort nach, warum er dies zeitlich einschränke. "Weil viele Dinge im Raum stehen, die - wenn sie sich so abgespielt haben - nicht korrekt gewesen wären", sagte der Zeuge. Dass es ein Gerichtsverfahren gebe, spreche ja auch für begründete Zweifel, ob alles mit rechten Dingen abgelaufen sei.

Thema Terminal Tower

Der am Dienstagvormittag im Grasser-Prozess befragte Zeuge, ein Mitarbeiter des Finanzministeriums, hat in der Befragung durch Richterin Marion Hohenecker die Vorgänge rund um die mitangeklagte Einmietung der Linzer Finanzbehörden in das Bürohaus Terminal Tower geschildert. Dabei habe es einige Schwierigkeiten gegeben.

Das Finanzministerium hatte das Projekt nicht ausgeschrieben, sondern die Linzer Errichter - Raiffeisen Leasing, Real Treuhand und Porr Solutions - hatten Inserate geschaltet, woraufhin sich das Ministerium als Interessent meldete. Dass diese Inserate laut vorliegendem Schriftverkehr mit Vertretern des Finanzministeriums vorher abgestimmt waren, davon habe er nichts gewusst, so der Zeuge. Aufgrund der Inserate habe der Vergaberechtsexperte des Finanzministeriums gesagt, dass eine eigene Ausschreibung nicht unbedingt notwendig sei. Eine "sichere Lösung, Krod schlucken" ("die Kröte schlucken", Anm.) sei es aber, nochmals ein Ausbietungsverfahren durchzuführen, so der Experte damals laut einer Gesprächsnotiz des Zeugen.

Nach monatelangen Gesprächen und Beratungen habe das mit dem Projekt betraute Team im Finanzministerium am 21. Dezember 2005 dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser bei einer einstündigen Sitzung die Projektunterlagen präsentiert, mit der Empfehlung für den Linzer Terminal Tower. Grasser habe aber abgelehnt und sich auf die mangelnde Akzeptanz bei den Mitarbeitern berufen. Laut dem heute vernommenen Zeugen war damals klar, es habe einen "gemischten Satz" gegeben: Manche Mitarbeiter seien dafür, manche dagegen gewesen.

Daraufhin führten die Experten im Finanzministerium in den nächsten Monaten weitere Gespräche mit den Errichtern und den Führungskräften in der Finanzverwaltung. In einem "Stimmungsbericht" von einem Finanzball in Linz hieß es: "Die spinnen die Linzer." Man habe die Bedenken der Mitarbeiter ausräumen wollen, indem man ihnen alles offenlegte - etwa die zur Verfügung stehenden Stellplätze. Trotzdem hieß es in einer erneuten Präsentation des Zeugen im März 2006, dass alle betroffenen Vorstände in der Finanzverwaltung weiter gegen das Projekt seien.

BIG-Projekt versus Terminal Tower

Vom Finanzministerium seien auch Alternativprojekte, etwa ein Projekt der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) in Linz, untersucht worden. Dazu habe es aber einen Brief des Linzer Bürgermeisters, Franz Dobusch, gegeben, wonach für das BIG-Projekt in Linz ein Baubeginn nicht vor Sommer 2008 zu erwarten sei.

Richterin Hohenecker konfrontierte den Zeugen damit, dass von Seiten der Projekterrichter des Linzer Terminal Towers angeregt worden sei, dass man mit Dobusch sprechen solle, um einen möglichst späten Baubeginn für das BIG-Projekt zu erreichen. Der damalige Raiffeisen-Landesbank-Oberösterreich-Generaldirektor, Ludwig Scharinger, hatte laut Anklage offenbar bei Dobusch diesbezüglich interveniert. Davon wisse er nichts, so der Zeuge. Laut einem Schreiben von Dobusch sei eine baldige Realisierbarkeit des BIG-Projekts in der Sonnensteinstraße in Linz jedenfalls nicht gegeben gewesen.

Wirtschaftlich gesehen sei jedenfalls der Terminal Tower günstiger für das Finanzministerium gewesen, so der Zeuge. Laut seiner eigenen Präsentationsunterlage sei jedoch das BIG-Projekt am günstigsten gewesen. Dabei seien aber wohl Sanierungskosten für den Fortbestand der Büros bis zum Umzug nicht mit einberechnet gewesen, meinte der Zeuge.

Schmiergeldforderung von Grasser und Meischberger?

Wer letztlich die Entscheidung für den Terminal Tower getroffen habe, wisse er nicht. Grasser sei damit aber wohl befasst gewesen. Üblicherweise habe bei solchen Angelegenheiten ein Sektionschef entschieden, der sich vorher das Okay des Ministers geholt habe.

Die Mitangeklagten Walter Meischberger und Peter Hochegger habe er damals nicht wahrgenommen, sagte der Zeuge. Dass sich Meischberger als "Mieterbetreuung" um das Finanzministerium gekümmert habe, dazu habe er keine Wahrnehmung. Irgendwelche Interventionen von Grasser habe er nicht wahrgenommen.

Laut Anklage forderten Grasser und Meischberger 700.000 Euro Schmiergeld für die Einmietung, der Betrag wurde dann auf 200.000 Euro reduziert. 200.000 Euro flossen über Hocheggers zypriotische Gesellschaft an Meischberger. Grasser und Meischberger dementieren, dass es sich dabei um Schmiergeld handle. Laut Meischberger sei es um die Abgeltung von Beratungsleistungen seinerseits gegangen.

Morgen, Mittwoch, kommt Heinrich Traumüller wieder einmal in den Zeugenstand. Der ehemalige Kabinettchef von Grasser hatte zuletzt im Verfahren rund um den Verkauf der Bundeswohnungen die Spur nach Kärnten zu Haider gelegt - und damit Grasser und Meischberger entlastet.

Nächste Woche wird dann Willibald Berner zwei Tage lang befragt. Berner war in den Ermittlungen als Belastungszeuge aufgetreten.

(APA)

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