Streit um Kinderkrippe in Wohnhaus

APA
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In einer bisher als Büro benützten Eigentumswohnung wurden plötzlich Kleinkinder betreut. Den Miteigentümern passte das gar nicht, der Streit ging bis vors Höchstgericht.

Wien. In Wohnungen wird nicht nur gewohnt. Recht oft dienen sie als Büros, Kanzleien, Arztpraxen oder Geschäftsräume, manchmal auch als Werkstätten. Oder als Kinderkrippen. Die Nachbarn macht das nicht immer glücklich. Manche fühlen sich durch fremde Menschen im Stiegenhaus irritiert, oder Betriebslärm nervt.

Das führt immer wieder zu Unfrieden, und bei Eigentumswohnungen haben die anderen Miteigentümer auch wirklich ein Wörtchen mitzureden. Aber wie weit geht das? Darüber hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich wieder einmal zu befinden.

Es ging um eine Eigentumswohnung in Salzburg, die jahrzehntelang nie bewohnt, sondern immer nur gewerblich genutzt worden war: als Architekturbüro, Immobilienbüro, Steuerberatungskanzlei, Versicherungsbüro. Das sei für alle Wohnungseigentümer erkennbar gewesen, heißt es im OGH-Beschluss (5 Ob 45/19g). Es gab einen eigenen Außeneingang mit Firmenschild, Kunden gingen ein und aus, benützten auch die Garage.

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