Cookies: Wann ist die Zustimmung wirksam?

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Symbolbild.(c) Getty Images (Tomohiro Ohsumi)
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Beim Surfen im Web wird man ständig nach seinem Einverständnis zum Setzen von Cookies gefragt. Umstritten ist aber, was alles als Zustimmung gilt. Und: Dürfen Firmen für ihren Verzicht auf Cookies Geld verlangen?

Wien. „Diese Website verwendet Cookies.“ Wer kennt und hasst sie nicht, die sogenannten Cookie-Banner, die mehr oder weniger aufdringlich nach Zustimmung fürs Datensammeln heischen. Aber so lästig diese Pop-ups sind – surft man im Web, wird man sie nicht los. Denn kaum eine Website kommt ohne die winzigen Dateien aus, die auf den Computern der Nutzer abgelegt werden, oft zu Werbezwecken oder um das Surfverhalten zu analysieren.

Und das ist nur mit Zustimmung des Nutzers erlaubt – was aber nach wie vor eine Reihe von Rechtsfragen aufwirft. Das beginnt damit, wann eine solche Zustimmung überhaupt wirksam ist. Fest steht, dass die Einwilligung im Voraus, aktiv und freiwillig erklärt werden muss. Aber kann z. B. noch von Freiwilligkeit die Rede sein, wenn ein Websitebetreiber für jene, die nicht auf „Zustimmen“ klicken, den Zugang zu seiner Seite einfach sperrt? Das sei fraglich, sagt Franz Lippe, Medienrechts- und Datenschutzexperte bei Preslmayr Rechtsanwälte. „Eher nicht“, meint er, eine endgültige Klärung steht aber noch aus.

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