EU-Staatsanwaltschaft: Bahn frei für Laura Kövesi

Laura Codruța Kövesi.
Laura Codruța Kövesi.(c) APA/AFP/DANIEL MIHAILESCU (DANIEL MIHAILESCU)
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Die rumänische Korruptionsjägerin hat nun auch die Unterstützung Frankreichs und keine Konkurrenten mehr.

Straßburg. Im Windschatten der Wahl von Ursula von der Leyen zur Präsidentin der Europäischen Kommission fiel eine weitere Personalentscheidung, die weitreichende Folgen für den Kampf gegen politische Korruption in der EU haben dürfte. Der neue Fraktionschef der Liberalen im Europaparlament, Dacian Cioloş, erklärte am Dienstagabend bei einer Pressekonferenz, dass die französische Regierung nun die frühere rumänische Antikorruptionsstaatsanwältin Laura Codruța Kövesi für das Amt der EU-Generalstaatsanwältin unterstütze. Frankreich habe die Kandidatur seines eigenen Kandidaten, Jean-François Bohnert, zurückgezogen. Darüber werde Paris die anderen Mitgliedstaaten „in naher Zukunft“ informieren.

Das ist eine wesentliche Wendung, die ein Patt zwischen nationalen Regierungen und Europaparlament auflöst. Denn während sich das Parlament im Februar für Kövesi aussprach, erhielt Bohnert bei einer Abstimmung unter den EU-Botschaftern der Mitgliedstaaten die meisten Stimmen. Die EU-Verordnung, die diese Europäische Staatsanwaltschaft mit Sitz in Luxemburg schafft, hat jedoch keine Vorschrift für den Fall parat, dass Rat und Parlament sich nicht einigen können, wer die Behörde leiten soll. Finnlands Regierungschef Antti Rinne, dessen Land den EU-Ratsvorsitz innehat, sagte am Mittwoch, er habe die EU-Botschafter angewiesen, „schnellstmöglich“ eine Lösung zu finden.

 

Von der Leyen will Behörde aufwerten

Bis auf Ungarn, Polen, Irland, Schweden (das bald beitreten dürfte), Dänemark und das Vereinigte Königreich nehmen alle Mitgliedstaaten an der EU-Staatsanwaltschaft teil. Sie wird zuständig sein für die strafrechtliche Verfolgung von finanziellem Betrug mit Mitteln aus dem EU-Budget, einschließlich besonders schwerer Fälle von Mehrwertsteuerbetrug.

Von der Leyen möchte diese Behörde, die Ende 2020 ihre Geschäfte aufnimmt, bereits aufwerten: Sie solle auch grenzüberschreitenden Terrorismus verfolgen können, hält sie in ihren am Dienstag veröffentlichten Leitlinien fest. (GO)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.07.2019)


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