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Obergrenze für Parteispenden: Ein Fall für die Verfassungsrichter?

Sebastian Kurz Leithaprodersdorf Diskussionsveranstaltung & Get-together mit Buergerinnen & Buergern im Heurigen Eder am Spitz by Akos Burg
Sebastian Kurz Leithaprodersdorf Diskussionsveranstaltung & Get-together mit Buergerinnen & Buergern im Heurigen Eder am Spitz by Akos BurgDie Presse/Ákos Burg
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Für Ex-Volksanwalt Herbert Kohlmaier ist die Parteien-Spendengrenze von 7500 Euro klar verfassungswidrig. Jetzt müsse sich nur noch ein Spender finden, der den VfGH anruft.

Er ist nicht irgendwer: Herbert Kohlmaier war Nationalratsabgeordneter, Generalsekretär der ÖVP, ÖAAB-Obmann und Volksanwalt. Und er hat einen entscheidenden Vorteil: Mit seinen 85 Jahren ist er längst in Pension. Er kann also Dinge aussprechen, die in seiner Partei zwar durchaus diskutiert werden, die aber keiner offiziell angehen will – weil's politisch keinen schlanken Fuß macht. Also sagt Kohlmaier: „Die neue Regelung der Obergrenzen für Parteispenden ist eindeutig verfassungswidrig.“ Und: „Man müsste einem Spendenwilligen unbedingt raten, eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzubringen.“

Das ist gleichsam (inoffizielle) Parteilinie. Anfang des Monats hat ÖVP-Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka die von SPÖ, FPÖ und Jetzt initiierte jährliche Spendenobergrenze von 7500 Euro je Spender als nicht akzeptabel bezeichnet. Und er hat sie auch als nicht verfassungskonform angeprangert, weil sie Spender in ihrer Verfügungsfreiheit über ihr Eigentum einschränken würde. Allerdings scheint sich Sobotka da mittlerweile nicht mehr so sicher zu sein. Dafür hat Herbert Kohlmaier ein komplettes Argumentarium für die Problematik der Spendenobergrenze zusammengestellt. Und das ist durchaus einleuchtend.

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