Mieter haben das Recht, von ihrem Vermieter die Reduktion des Mietzinses zu verlangen, sofern sie sich im vereinbarten Gebrauch beeinträchtigt fühlen. Das Mietrecht ist dabei alles andere als hilfreich.
Wien. Es gibt gewisse Dinge, über die lässt sich trefflich streiten. Das Thema Wohnen gehört zweifelsohne dazu. Die Gerichte können ein Lied über die Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern singen.
Schließlich gibt es für Mieter kein größeres Ärgernis, als das Gefühl zu haben, von ihrem Vermieter über den Tisch gezogen zu werden – auch wenn dem oft nicht so ist. Allerdings haben Mieter durchaus die Möglichkeit, ihren Mietzins langfristig oder vorübergehend mindern zu lassen. Ganz unabhängig davon, ob ihre Wohnung unter das sogenannte Mietrechtsgesetz fällt oder nicht. Dies betrifft Häuser, die vor 1945 errichtet worden sind.
Doch so eindeutig die Probleme aus Sicht des Mieters oftmals sein mögen, so unklar ist die Rechtslage.
Es gibt nämlich keine exakten Kriterien, die den Vertragspartnern veranschaulichen, um welchen Satz sich die Miete reduzieren könnte. Man kann sich deshalb lediglich an ergangenen Gerichtsurteilen orientieren. Und auch diese ernten häufig Kritik. Das österreichische Mietrecht genießt unter Experten nicht gerade den besten Ruf, viele halten es für reformbedürftig. „Niemand weiß wirklich über alle Bestimmungen und die gesamte Rechtssprechung Bescheid“, sagt Wolfram Proksch von der Kanzlei Ethos Legal. Und so sind es am Ende immer Einzelfälle, die es zu beurteilen gilt.