Mieter haben das Recht, von ihrem Vermieter die Reduktion des Mietzinses zu verlangen, sofern sie sich im vereinbarten Gebrauch beeinträchtigt fühlen. Das Mietrecht ist dabei alles andere als hilfreich.
Wien. Es gibt gewisse Dinge, über die lässt sich trefflich streiten. Das Thema Wohnen gehört zweifelsohne dazu. Die Gerichte können ein Lied über die Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern singen.
Schließlich gibt es für Mieter kein größeres Ärgernis, als das Gefühl zu haben, von ihrem Vermieter über den Tisch gezogen zu werden – auch wenn dem oft nicht so ist. Allerdings haben Mieter durchaus die Möglichkeit, ihren Mietzins langfristig oder vorübergehend mindern zu lassen. Ganz unabhängig davon, ob ihre Wohnung unter das sogenannte Mietrechtsgesetz fällt oder nicht. Dies betrifft Häuser, die vor 1945 errichtet worden sind.
Doch so eindeutig die Probleme aus Sicht des Mieters oftmals sein mögen, so unklar ist die Rechtslage.