Verödung der Ortskerne soll gestoppt werden

Tristesse in Tribsees Vorpommern Ruegen Blick am Dienstag 26 03 2019 auf ein verfallenes Gebaeu
Tristesse in Tribsees Vorpommern Ruegen Blick am Dienstag 26 03 2019 auf ein verfallenes Gebaeuimago images / BildFunkMV
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Das Land Niederösterreich fördert kleinere Geschäftsflächen in Ortszentren mit Haftungsdarlehen von bis zu 130.000 Euro.

Viele Jahre sind die Bundesländer, auch Niederösterreich, in die falsche Richtung gelaufen. Zumindest was die Errichtung von neuen Geschäftsflächen betrifft. Die Fachmarktzentren und Shoppingcenter an den Stadt- und Ortsrändern nahmen immer mehr zu. „Jedem Kreisverkehr sein Einkaufszentrum“ war ein geflügeltes Wort in der Branche. Nun hat das Land Niederösterreich hat angekündigt, im Rahmen der Wohnbaustrategie einen anderen Weg gehen zu wollen und die teils in Mitleidenschaft gezogenen Ortskerne beleben zu wollen.

Geschehen soll dies mit einer Förderung für maximal 130 Quadratmeter große Geschäftsflächen, die sich im Erdgeschoß von Wohngebäuden befinden, teilte Landesrat Martin Eichtinger (ÖVP) am Montag mit. Umgesetzt werden soll diese Maßnahme ab Oktober. Zur Verfügung gestellt wird Betreibern einer entsprechenden Geschäftsfläche in einem Ortskern ein Haftungsdarlehen von bis zu 130.000 Euro. "Wir wollen damit vor allem den Nahversorgern unter die Arme greifen", betonte Eichtinger.

Auch Homeoffice wird gefördert

Die Neuausrichtung der Wohnbauförderung soll auch das Heimbüro erleichtern. "Bei Gewerbeausübungen im Miet- und Eigentumsbereich entfallen künftig Teilrückzahlungen", sagte der ÖVP-Landesrat. "Wer etwa in seiner 80-Quadratmeter-Eigentumswohnung ein Zwölf-Quadratmeter-Büro hat, erspart sich in Zukunft 4.000 bis 6.000 Euro an Rückzahlungen." Niederösterreichs Wirtschaftskammer-Präsidentin Sonja Zwazl wies daraufhin, dass im Bundesland "mindestens jeder zehnte aktive Gewerbetreibende direkt oder indirekt von dieser Neuregelung betroffen sein wird".

Einmal mehr verwiesen wurde von Eichtinger auch auf das sogenannte Bauherrenmodell. Gerichtet ist dieses an gewerbliche Bauträger. Diese sollen künftig Sanierungs-Förderungen beantragen können, "wenn sie in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte, leer stehende Gebäude in Ortszentren, wie Kinos, Verwaltungsgebäude oder Gasthäuser, Mietwohnungen einbauen", erklärte der Landesrat.

(APA)

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