Der mit dem Reißwolf tanzt

Ein Lkw der Firma Reißwolf.
Ein Lkw der Firma Reißwolf.(c) APA (Herbert Neubauer)
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ÖVP-Chef Kurz verteidigt die Datenlöschung, andere Parteien fordern Aufklärung, und Kanzlerin Bierlein lässt die Sache evaluieren. Doch inwiefern könnte ein heutiger ÖVP-Mitarbeiter Gesetze gebrochen haben?

Fest steht, dass vor dem Regierungswechsel Daten aus dem Kanzleramt vernichtet wurden. Doch gegen welche Regeln könnte ein heutiger ÖVP-Mitarbeiter, der zuvor unter Sebastian Kurz im Kanzleramt diente, mit seiner Aktion verstoßen haben? Oder hat er trotz seiner Aktion unter falschem Namen legal gehandelt?

Strafrecht

Gemutmaßt wird, dass die zerstörten Daten die Ibiza-Affäre betreffen, was die ÖVP zurückweist. Doch selbst wenn in der geschredderten Druckerdatei pikantes Material enthalten sein sollte, hat sich der Mitarbeiter wahrscheinlich nicht der Unterdrückung eines Beweismittels schuldig gemacht. Dieses Delikt greift nur, wenn eine Sache von den Ermittlern bereits als Beweismittel auserkoren wurde und der Täter deswegen handelt. Dass die Ermittler der Soko Ibiza hinter den Druckerdaten des Kanzleramts her waren, ist aber nicht überliefert.

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