Familienbeihilfe: EU treibt Vertragsverletzungsverfahren voran

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Österreich hat zwei Monate Zeit, den Bedenken der EU-Kommission wegen der Indexierung der Familienbeihilfe nachzukommen. Im schlimmsten Fall könnte der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Die EU-Kommission unternimmt im Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Kürzung der Familienbeihilfe für osteuropäische Kinder den nächsten Schritt. Die Kommission werde eine begründete Stellungnahme an Österreich schicken, hieß es am Donnerstag in Brüssel.

Zu diesem Schluss sei die EU-Kommission nach eingehender Prüfung der Argumente Österreichs gekommen, mit denen im März auf das Mahnschreiben der EU-Kommission von Jänner geantwortet worden war. Die Bedenken seien dadurch nicht ausgeräumt worden.

Österreich hat nun zwei Monate Zeit, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um der begründeten Stellungnahme nachzukommen. Wenn Österreich nicht zufriedenstellend antwortet, kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweisen.

EU: „Keine Kinder zweiter Klasse in der EU“ 

Ein Blick zurück: Ende Jänner hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Reform der Familienbeihilfe eingeleitet. Und die für die Materie zuständige Sozialkommissarin, Marianne Thyssen, bei der Verkündung der Disziplinierungsmaßnahme nicht mit Kritik am türkis-blauen Vorgehen gespart: „Es gibt keine Arbeiter zweiter Klasse und keine Kinder zweiter Klasse in der EU“, richtete sie der damaligen Bunderegierung aus. Die eingeführte Staffelung der Zahlungen sei „zutiefst unfair“.

Der Hintergrund: Seit 1. Jänner 2019 wird die Familienbeihilfe in Österreich nicht einheitlich ausgezahlt, sondern indexiert – und zwar abhängig von dem Ort, an dem sich das Kind befindet. Für Kinder, die in Österreich leben, ändert sich nichts – für im Ausland lebende Kinder hingegen, deren Eltern in Österreich arbeiten, hängt die Höhe der Familienbeihilfe nun von den Lebenshaltungskosten und der Höhe der Leistungen vor Ort ab.

Für Kinder, die beispielsweise in Belgien, Frankreich, Finnland oder der Schweiz leben, gibt es durch die Reform eine höhere Leistung. Für Familien in mittelosteuropäischen Ländern hingegen gibt es teils deutliche finanzielle Einbußen.

(APA/Red.)

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