Ein vergessenes Verfahren im Licht der Ibiza-Affäre

REGIERUNGSKRISE: HARTINGER-KLEIN / STRACHE
REGIERUNGSKRISE: HARTINGER-KLEIN / STRACHE(c) APA (UNBEKANNT)
  • Drucken

Ermittlung. Ein seit Jahren laufendes Verfahren gegen den Glücksspielkonzern Novomatic rückt wieder in den Fokus der Korruptionsjäger.

„Derzeit werden auch Zusammenhänge mit weiteren bereits anhängigen Verfahren bei der WKStA geprüft.“ Dieser geheimnisvolle Satz findet sich in der bisher einzigen schriftlichen Stellungnahme der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zur Ibiza-Affäre. Die Oberstaatsanwälte dieser zentralen Behörde halten also im Rahmen der Untreue-Ermittlung gegen Heinz-Christian Strache, Johann Gudenus, den Nationalratsabgeordneten Markus Tschank und andere teils unbekannte Täter – Stichwort: illegale Parteienfinanzierung – auch nach „Altlasten“ Ausschau.

Hier fällt ein seit Jahren anhängiges, aber in Vergessenheit geratenes Ermittlungsverfahren auf: Es geht um eine mutmaßlich illegale Zahlung des Glücksspielkonzerns Novomatic AG. Das Geld, 60.000 Euro, landete 2010 im Umfeld des steirischen BZÖ. Der ursprüngliche Verdacht: Die Novomatic habe vorgehabt, ungünstige Rahmenbedingungen für das Glücksspiel abzuwenden, daher habe man politische Verbündete angefüttert. Dies wird von dem Konzern bestritten.

Thematisch passt das Thema zu Straches Aussagen. Der damalige FPÖ-Chef spricht im viel zitierten Ibiza-Video über fragwürdige Geldflüsse an Parteien. Er sagte unter anderem: „Novomatic zahlt alle.“ Der Konzern weist dies freilich strikt zurück.

Kulanz oder illegale Parteispende?

Zurück zu dem offenen Novomatic-Verfahren, welches gegen den Ex-Chef des Unternehmens Franz Wohlfahrt und den früheren Novomatic-Geschäftspartner Peter Barthold läuft. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. Und ja: Auch Ex-BZÖ-Chef Peter Westenthaler stand unter Verdacht. Das ihn betreffende Verfahren wurde aber wie berichtet eingestellt. Wohlfahrt hat am 7. Dezember 2017 als Beschuldigter vor dem Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung angegeben, es habe sich bei den 60.000 Euro um eine „Kulanzzahlung“ an Barthold gehandelt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.