Den Vierbeiner im Gepäck

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Themenbild (c) imago images / Westend61 (Jan Tepass)
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Damit der Urlaub mit Hund reibungslos abläuft, gilt es, sich vorab genau zu informieren, unter welchen Voraussetzungen man mit Tieren verreisen darf.

Wenn es an die Planung des Familienurlaubs geht, stellt sich für Hundebesitzer gleichzeitig die Frage, wo man den Vierbeiner am besten unterbringt – oder ob es gar die Möglichkeit gibt, ihn einfach mitzunehmen. Entscheidet man sich für die zweite Variante, ist es wichtig, sich je nach Urlaubsziel rechtzeitig mit den Einreisebestimmungen vertraut zu machen und sich um alle notwendigen Untersuchungen und Unterlagen zu kümmern, damit es an der Grenze nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.

Andere Länder, andere Bestimmungen

„Jedes Land fordert unterschiedliche Gesundheitsnachweise für das Tier“, erklärt Maria Renner, Touristikexpertin des ÖAMTC. Diese müssen zusätzlich zu dem generell, auch in Nicht-EU–Ländern, benötigten EU-Heimtierausweis vom Tierarzt ausgestellt werden.

So fordern Montenegro, Serbien, die Türkei und die Ukraine einen Bluttest auf Tollwut-Antikörper, der am besten zwei bis drei Wochen vor Reiseantritt gemacht werden sollte. Die Einreise nach Großbritannien, Irland, Malta, Finnland und Norwegen ist nur mit einer nachgewiesenen Bandwurmbehandlung erlaubt. „Diese muss ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden“, sagt Renner.

Auch wenn man sich nur auf der Durchreise befindet, verlangen viele Länder ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, etwa Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Russland, die Ukraine und die Türkei. Zu beachten ist, dass es nicht älter als zehn Tage sein darf und in Englisch oder der Landessprache ausgestellt sein muss. Für die Türkei muss es in Türkisch ausgestellt, übersetzt oder notariell beglaubigt sein. Für Russland ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.

Mit zusätzlichen strengeren Bestimmungen müssen sich Besitzer von sogenannten Listenhunden auseinandersetzen. Die Einreise nach Kroatien ist Besitzern eines Bullterriers – auch wenn es sich um einen Mischling handelt – nur mit einem Zuchtnachweis und einer Eintragung im Stammbuch des FCI erlaubt.

Strenge Regeln für einige Rassen

Deutschland verbietet die Einreise von Pitbull-Terriern, American-Staffordshire-Terriern, Staffordshire-Bullterriern und Bullterriern, aber auch von deren Kreuzungen untereinander überhaupt ganz, wenn eine Aufenthaltsdauer von vier Wochen überschritten wird. Bis zu vier Wochen gibt es allerdings keine Einschränkungen. (red.)

Tipp

Über weitere Einreisebestimmungen für Hunde informiert die App „Meine Reise“ des ÖAMTC, die mit einer Reise-Checkliste bei der Organisation hilft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.07.2019)

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