Weniger Strafe in Glyphosat-Prozess

Monsantos Unkrautvernichter löste eine Prozesslawine aus.
Monsantos Unkrautvernichter löste eine Prozesslawine aus.(c) Mauricio Bustamante / Visum / pi (Mauricio Bustamante)
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Zuerst eine spektakuläre Verurteilung, auf die dann prompt die Reduktion der Strafe folgt: Dieses Muster wiederholt sich im US-Rechtsstreit um den Unkrautvernichter Roundup.

Oakland/Leverkusen/Wien. In einem der Glyphosat-Prozesse in den USA wurde die über den Bayer-Konzern verhängte Strafzahlung drastisch reduziert. Die Richterin Winifred Smith senkte den von den Geschworenen verhängten Schadenersatz von rund zwei Milliarden Dollar (1,80 Mrd. Euro) auf 86,7 Millionen Dollar (78 Mio. Euro). Es handelt sich bereits um den dritten Glyphosat-Prozess, bei dem zunächst horrende Strafen in weiterer Folge verringert wurden.

Im aktuellen Fall hatte das Ehepaar Alva und Alberta Pilliod geklagt; beide sind an Lymphdrüsenkrebs erkrankt und machen den Glyphosat-haltigen Unkrautvernichter Roundup des von Bayer übernommenen US-Herstellers Monsanto dafür verantwortlich. Die Geschworenenjury sprach ihnen im Mai den exorbitanten Entschädigungsbetrag zu. Dass dabei auch ein sogenannter Strafschadenersatz verhängt werden kann, ist eine Besonderheit im US-Recht, die in besonders schwerwiegenden Fällen zum Tragen kommt.

Richterin Smith hatte bereits im Mai eine Reduktion der verhängten Strafe angekündigt, da diese den verfassungsrechtlich angemessenen Rahmen überschreite.Bayer bezeichnete die Entscheidung als Schritt in die richtige Richtung, will aber trotzdem dagegen berufen. Denn das verringerte Strafmaß ändert nichts an dem Urteil, dass Bayer für die Krebserkrankung der Pilliods haften muss. Dagegen wehrt sich der Konzern. Dessen Antrag, die Strafe gänzlich zu streichen, lehnte die Richterin jedoch ab.

Strafschadenersatz zu hoch

Dem Unternehmen war auch zur Last gelegt worden, nicht ausreichend vor den Gefahren von Monsantos Unkrautvernichter Roundup gewarnt zu haben. Bayer hatte den US-Saatgutriesen 2018 für rund 63 Milliarden Dollar gekauft und damit immense Rechtsrisken übernommen.

Der Anwalt der Pilliods, Brent Wisner, bezeichnete die Entscheidung des Gerichts trotz des gesenkten Strafmaßes insgesamt als „großen Sieg“. Ob die Kläger den reduzierten Schadenersatzbetrag akzeptieren, ist noch offen.

Der Fall schließt sich nahtlos an die beiden bisherigen Prozesse an. Erst vor wenigen Tagen hatte ein Richter in einem Parallelfall die von Geschworenen geforderte Strafe ebenfalls drastisch reduziert – von 80,3 auf 25,3 Mio. Dollar. Auch er hielt den Anteil des Strafschadenersatzes für zu hoch. Ähnlich lief es beim ersten Verfahren im Vorjahr: Im August 2018 verurteilte ein kalifornisches Geschworenengericht den Konzern zur Zahlung von 289 Millionen Dollar an einen an Krebs erkrankten Mann, später wurde die Summe auf 78 Millionen Dollar verringert.

Geschworene urteilen härter

Bemerkenswert ist, dass in allen drei Fällen die Geschworenenjury ein viel höheres Strafmaß für gerechtfertigt hielt, das dann jedoch vor den zuständigen Berufsrichtern nicht standhielt.

In Österreich könnte es zu einem solchen Szenario gar nicht kommen: Schadenersatzprozesse sind Zivilverfahren und Schöffen- oder Geschworenengerichte nur für Strafprozesse zuständig, wobei das Strafmaß von Berufs- und Laienrichtern gemeinsam festgesetzt wird. Ein Schadenersatzprozess würde also nie dort landen – wobei das heimische Recht auch den Strafschadenersatz in dieser Form nicht kennt.

Bayer hat auch in den beiden anderen Fällen Berufung eingelegt. Der Dax-Konzern steht weiterhin unter hohem Druck: Insgesamt ist er in den USA mit mehr als 13.400 Klagen wegen angeblicher Krebsgefahren von Monsanto-Produkten konfrontiert. Am 19. August soll das nächste Verfahren beginnen, diesmal in St. Louis, wo die Bayer-Tochter Monsanto ihren Firmensitz hat. Hunderte Glyphosat-Klagen sind zudem bei einem Bundesgericht in San Francisco gebündelt. Bislang fährt der Konzern die Strategie, gegen alle Urteile zu berufen. Früher oder später werden solche Massenklagen in den USA jedoch meist mit einem Vergleich beigelegt. (cka/ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.07.2019)

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