Nach Justizpanne: Terrorverdächtige festgenommen und angeklagt

Nach einer Großrazzia wanderte im Jänner 2017 mehr als ein Dutzend mutmaßliche Islamisten in U-Haft. Sie mussten wieder freigelassen werden, weil die Staatsanwaltschaft Graz sie nicht rechtzeitig anklagte. Nun sind 13 Terror-Verdächtige erneut festgenommen worden.

Es war eine ziemliche Blamage für die Staatsanwaltschaft Graz: 14 Personen, die bei einer großangelegten Anti-Terror-Razzia im Jänner 2017 festgenommen wurden, mussten freigelassen werden. Nun will die Staatsanwaltschaft ihre Panne offenbar ausbügeln. 13 Personen, die unter Islamismus-Verdacht stehen, wurden am Freitagabend erneut festgenommen und sind bereits angeklagt. Hauptanklagepunkte sind die Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung sowie in einer kriminellen Organisation.

Unter ihnen ist auch ihr Anführer Nedzad B. Dem Bosnier, Jahrgang 1976, wurde vorgeworfen, unter anderem als Hassprediger in Moscheen in Wien-Währing und Wien-Neubau tätig gewesen zu sein. Auch gegen ihn liegt die fertige Anklageschrift bereits vor.

Nach Informationen der „Presse“ wurden die 13 Verdächtigen am Freitagabend verhört. Die Anklageschrift gegen die mutmaßlichen Islamisten ist äußerst umfangreich und umfasst mehr als 300 Seiten.

Ursprünglich waren die Verdächtigen bei einer Großrazzia im Jänner 2017 festgenommen worden. Bei dem Schlag gegen radikale Islamisten waren 800 Polizeibeamte im Einsatz. Die Verdächtigen hätten vorgehabt, einen Gottesstaat zu errichten, so der damalige ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka. 14 Personen des angeblichen Salafisten-Netzwerks wanderten umgehend in U-Haft.

Doch sie mussten nach und nach alle freigelassen werden. Die letzten, darunter auch Nedzad B., im Juli 2018. Dies hatte das Oberlandesgericht (OLG) Graz in einem Beschluss angeordnet. In dem damaligen Beschluss des OLG hieß es: „Die Staatsanwaltschaft Graz verabsäumte es, den an sie erteilten Aufträgen nachzukommen.“ Die Anklage gegen die zuletzt drei Terror-Verdächtigen hätte längst geschrieben werden können, meinte das OLG. Die Verdächtigen kamen frei. Und warteten auf freiem Fuß auf eine Anklage.

Die Staatsanwaltschaft rechtfertigte sich damit, dass man noch auf einen polizeilicher Abschlussbericht und eine (weitere) Ergänzung des Gutachtens eines Islamismus-Experten gewartet hatte. Und auf das Gutachten des zusätzlich beauftragten Experten Ednan Aslan. Doch das OLG folgte unbeirrt dem Antrag des Verteidigers Wolfgang Blaschitz auf Beendigung der U-Haft. Diese hatte einfach zu lange gedauert.

Blaschitz bestätigt am Freitagabend die Festnahme. Im Gespräch mit der „Presse“ meint er: „Es könnte sich um eine Revanche des Staatsanwaltschaft handeln, weil damals die Beschuldigten freigelassen werden mussten."

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