"Staatsfeindliche Verbindungen" werden zur Anklage gebracht

Symbolbild: Landesgericht Graz
Symbolbild: Landesgericht GrazGEPA pictures
  • Drucken

Dem Grazer Landesgericht könnte ein weiterer Terrorprozess ins Haus stehen: 13 Personen wurden festgenommen, darunter auch drei Frauen.

Am Grazer Landesgericht könnte alsbald ein neuer Terrorprozess an den Start gehen – und zwar mit Protagonisten, die schon seit Jahren bekannt sind. Allen voran: Nedzad B., ein Bosnier, der verdächtigt wird, als Hassprediger in Moscheen in Wien-Währing und Wien-Neubau tätig gewesen zu sein. Freilich: Für ihn, wie für die zwölf weiteren Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Alles begann mit einer großangelegten Anti-Terror-Razzia im Jänner 2017, an der rund 800 Polizeibeamte beteiligt waren. Die Verdächtigen hätten vorgehabt, einen Gottesstaat zu errichten, begründete der damalige ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka die Aktion, 14 Personen wurden festgenommen. Sie kamen in Untersuchungshaft, mussten jedoch nach einigen Monaten nach Gerichtsbeschluss wieder freigelassen werden. Der Grund: Das OLG befand, dass die Staatsanwaltschaft schlichtweg zu lange brauchte. Die Betroffenen warteten somit seither auf freiem Fuß auf eine Anklage.

Am Freitag erhielt die Causa eine Fortsetzung: Wie die „Presse“ exklusiv erfahren hat, wurden neuerlich 13 Personen festgenommen – und  angeklagt. Unter ihnen befinden sich auch ihr Anführer, der Bosnier Nedzad B. sowie Farhad Q., ein Prediger mit afghanischen Wurzeln. Auch drei Frauen befinden sich unter den Angeklagten, wie aus der mehr als 300-seitigen Anklageschrift hervorgeht, die der „Presse“ vorliegt.

„Staatsfeindlichen Ziele auch in Österreich zu ermöglichen"

Darin als Hauptanklagepunkte angeführt sind die Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung sowie in einer kriminellen Organisation. Und: Auch der Punkt „Staatsfeindliche Verbindungen“ wird zur Anklage gebracht. Zu letzterem heißt es wörtlich: „Zu Anklagepunkt C. verantworten die 13 Angeklagten Nedzad B., Farhad Q., Fuat I., Nihad J. (...) das Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindungen gemäß § 246 Abs 1 und Abs 2 StGB. Der Straftatbestand Staatsfeindliche Verbindungen gemäß § 246 StGB ist eine Staatsschutzbestimmung, der die Erschütterung der Unabhängigkeit der Republik Österreich, der in der Verfassung festgelegten Staatsform der Republik Österreich oder einer verfassungsmäßigen Einrichtung der Republik Österreich zum Gegenstand hat.“

Weiters heißt es: Spätestens ab Jahresanfang 2012 sollen die Angeklagten „Nedzad B., Farhad Q., Fuat I., Nihad J. (...) durch konsequent betriebene Propaganda und Anwerbung neuer Mitglieder den Verein TAQWA (...) zu einem Standort und Stützpunkt der terroristischen Vereinigungen Jabhat al Nusra bis Sommer 2013 und Islamischer Staat im Irak und in Syrien (ISIS), seit 29. Juni 2014 Islamischer Staat (IS)“ ausgebaut haben, „um dadurch diesen Verbindungen die Umsetzung ihrer terroristischen und staatsfeindlichen Ziele auch in Österreich zu ermöglichen“.

Zu den Vereinen wird von der Staatsanwaltschaft außerdem angeführt, dass „TAQWA in Graz, Islamischer Kulturverein Wien für alle Muslime  und EL IMAM in Wien „strukturell in die Organisation der staatsfeindlichen Verbindungen Jabhat al Nusra bis Sommer 2013 und danach ISIS bzw. IS eingebunden“ waren, „da sie radikal islamistisch im Sinne der Ideologie dieser terroristischen Vereinigungen ausgerichtet waren und zumindest in ideologischer Hinsicht Mitglieder für diese terroristischen Vereinigungen und staatsfeindlichen Verbindungen ausbildeten, anwarben und zur Übersiedlung nach Syrien in deren Herrschaftsgebiet aufforderten, um das staatsfeindliche Ziel der Errichtung eines weltweiten Islamischen Staates in der Form eines Kalifats umsetzen zu können“.

Die Angeklagten agierten demnach „in der Umsetzung der Ziele dieser staatsfeindlichen Verbindungen, indem sie in den Vereinen TAQWA in Graz, Islamischer Kulturverein Wien für alle Muslime und EL IMAM in Wien Mitglieder für diese terroristischen Vereine durch Verbreitung ihrer radikal islamistischen Ideologie anwarben und Propaganda für die Errichtung eines weltweiten Kalifats betrieben“.

Verteidiger vermutet Revanche der Staatsanwaltschaft

Der Hauptangeklagte Nedzad B. (freilich gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung) wird von dem unter anderem auf Terrorstrafsachen spezialisierten Wiener Anwalt Wolfgang Blaschitz vertreten. Er bestätigte bereits die Festnahme und übte Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft: „Bei der neuerlichen Festnahme-Anordnung könnte es sich um eine Revanche der Staatsanwaltschaft handeln, weil damals die Beschuldigten freigelassen werden mussten.“ 

Blaschitz will nun zunächst die Anklageschrift analysieren, ehe er entscheidet, ob er dagegen einen Einspruch erhebt. Sollte die Anklageschrift rechtskräftig werden (dies lässt sich in aller Regel durch einen Einspruch nicht grundlegend verhindern), steht dem Grazer Landesgericht ein weiterer Terrorprozess ins Haus. 

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Österreich

Nach Justizpanne: Terrorverdächtige festgenommen und angeklagt

Nach einer Großrazzia wanderte im Jänner 2017 mehr als ein Dutzend mutmaßliche Islamisten in U-Haft. Sie mussten wieder freigelassen werden, weil die Staatsanwaltschaft Graz sie nicht rechtzeitig anklagte. Nun sind 13 Terror-Verdächtige erneut festgenommen worden.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.