Schnaps selbst gemacht

Komplizierter als die Geist-Herstellung sind die rechtlichen Spielregeln dafür.
Komplizierter als die Geist-Herstellung sind die rechtlichen Spielregeln dafür. (c) Michaela Bruckberger
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Wie man selbst Schnaps brennt – und dabei keine Gesetze bricht.

Neben Kuchen und Saft lassen sich zu Hause noch andere gute Dinge aus der heimischen Obsternte selbst herstellen – Schnaps zum Beispiel. Kurse, in denen man das Schnapsbrennen lernt, sind oft lang im Voraus ausgebucht. „Wir bauen unser Angebot gerade aus“, sagt Michael Holzeis, Geschäftsführer der gleichnamigen Firma in Pressbaum bei Wien. Seine Kurse richten sich auch explizit an Anfänger. „Man geht den ganzen Prozess durch und bekommt auch noch eine Hausaufgabe von uns mit“, erklärt er.

Ab rund 150 Euro kann man sich ein Destilliergerät für zu Hause besorgen. „Wenn man geübt ist, kann man in etwa einer Stunde selbst einen Geist herstellen“, so Holzeis. Profis nennen das „Vergeistung“: Den Weingeist, also Alkohol, besorgt man hierfür im Handel. Mit dem Obst stellt man im Gerät die Spirituose her – der Kessel wird mit Alkohol und ein Sieb mit Obst gefüllt. So entsteht aus der Gartenernte zum Beispiel Himbeergeist. Einen Edelbrand selbst zu machen, sei hingegen aufwendiger: „Vor allem wegen der Vorbereitung: Man muss zuerst das Obst zerkleinern und langsam vergären lassen.“

Wohl komplizierter als die Geist-Herstellung sind die rechtlichen Spielregeln dafür. Verkürzt kann gesagt werden: Versteuert werden muss der selbst gemachte Geist nicht, da man die Alkoholsteuer bereits beim Kauf des Weingeistes zahlt. Beim Zollamt anmelden muss man trotzdem jede Neuproduktion von Alkohol. Beim Geist ist eine „Reinigungsanzeige“, mindesten eine Woche davor, beim zuständigen Zollamt abzugeben. Wenn man ein Destilliergerät mit einem größeren Volumen als zwei Liter besitzt, muss man auch dieses anmelden. wal 

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.07.2019)

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