Eisschlecker: Nicht nur das Magnum darf ein „Double“ sein

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Symbolbild.(c) imago/emil umdorf
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Das Höchstgericht fürchtet keine Verwechslung mit einer anderen Marke.

Wien. Sind die Temperaturen hoch, darf auch das Eis größer ausfallen. Dafür hat der Konzern Unilever unter seiner Marke Eskimo das Magnum geschaffen. Dieses gibt es auch als Magnum Double, diesfalls hat der mit Schokolade ummantelte Schlecker eine Karamell-, Himbeer- oder Kokosfüllung. Auf die Idee, ein ähnlich aussehendes und ähnlich strukturiertes Eis anzubieten, kam jedoch auch die Supermarktkette Lidl. Sie bietet im Rahmen ihrer Eigenmarke das Gelatelli Double an. Aber darf sie das?

Nein, meinten die ersten zwei Gerichtsinstanzen. Sie erließen eine einstweilige Verfügung, laut der das Eis von Gelatelli nicht den Zusatz „Double“ tragen kann, wenn die Schrift dem Magnum ähnelt. Überhaupt dürfe das Eis von Gelatelli nicht so ähnlich wie das Magnum Double aussehen.

Der Oberste Gerichtshof (4 Ob 80/19x) legte diese Rechtsansicht wieder auf Eis. Die Höchstrichter meinten, dass die ovale Form des Magnums keine Eigenart sei, die man wettbewerbsrechtlich schützen könne. Dasselbe gelte für das Wort „Double“. Auch dieses beschreibe das Eis nur. Und das Wort „Double“ trete gegenüber der Bezeichnung „Magnum“ ohnedies in den Hintergrund.

Mangels Verwechslungsgefahr, darf daher auch wieder das Gelatelli Double verkauft werden.  (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.07.2019)

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