E-Card-Ausnahmen für Pflegegeldbezieher und Über-70-Jährige

Symbolbild: Die bisherige E-Card
Symbolbild: Die bisherige E-CardAPA
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Ab 2020 werden auf - fast - allen E-Cards, die an Personen ausgegeben werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, Lichtbilder angebracht.

Mit einer Verordnung, die am Mittwoch auf der Tagesordnung des Ministerrats steht, regelt die Regierung die Details für das ab 1. Jänner 2020 verpflichtende Foto auf der E-Card. Wie bereits von der türkis-blauen Koalition beschlossen, werden ab kommendem Jahr auf allen E-Cards, die an Personen ausgegeben werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, Lichtbilder angebracht.

Ausnahmen gibt es für Personen, die bis 31. Dezember 2031 im Jahr der Ausgabe der E-Card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, sowie für Bezieher von Pflegegeld ab der Stufe 4. Dies hatte die türkis-blaue Regierung zwar auch schon angekündigt, nun wird es aber mittels Verordnung von Sozialministerin Brigitte Zarfl festgelegt.

Rund 80 Prozent aller Karteninhaber wird automatisch eine neue E-Card zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich wird die Sozialversicherung dafür auf Bilder aus bestehenden Registern zugreifen - etwa vom Reisepass, Personalausweis oder dem Scheckkartenführerschein. Sofern dort kein Lichtbild vorhanden ist, sind die betreffenden Personen verpflichtet, eines beizubringen. In der Verordnung wird dafür nun eine Toleranzfrist von drei Monaten eingeräumt.

Der vom Bund an den Dachverband der Sozialversicherungsträger zu leistende Kostenersatz ist für die Jahre 2020 bis 2023 mit jeweils 7,5 Millionen Euro festgelegt.

(APA)

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