Kein Geldwäscheverdacht gegen Bank Winter

Die Presse (Clemens Fabry)
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Im Zuge eines Korruptionsskandals in Brasilien fiel auch der Name der Wiener Privatbank Winter. Nun stellt die Wiener Staatsanwaltschaft klar, dass sie keine Ermittlungen eingeleitet hat.

Gegen die Bank Winter gibt es derzeit keinen Geldwäscheverdacht. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestätigte, dass sie davon abgesehen habe, Ermittlungen einzuleiten. Die Bank war ins Gerede gekommen, weil ein Mitarbeiter des brasilianischen Baukonzerns Odebrecht, gegen den wegen Korruption ermittelt wird, in einer Einvernahme die Wiener Privatbank genannt hatte.

Erst vor wenigen Wochen hatte die "ZiB 2“ unter Berufung auf die Finanzmarktaufsicht (FMA) berichtet, dass es einen Geldwäsche-Verdacht gegen das Bankhaus gibt.

Die FMA hatte im Dezember 2017 der WKStA im Zusammenhang mit Odebrecht eine "Sachverhaltsdarstellung" zum Vorwurf der Geldwäsche gegen die Bank Winter übermittelt, also einen Verdacht geäußert. Die WKStA hat aber bereits im Juni 2019 beschlossen, keine Ermittlungen dazu einzuleiten, wie sie jetzt erklärte. Sie sieht also in diesem Zusammenhang keinen Geldwäscheverdacht. Die WKStA habe der Bank außerdem bestätigt, dass sie in keinem Zusammenhang, also auch nicht in Bezug auf andere Verfahren, als Beschuldigte geführt werde, hieß es von der Bank Winter auf APA-Anfrage.

Odebrecht steht im Zentrum des größten Korruptionsskandals Lateinamerikas. Der Konzern soll nach Schätzungen der US-Justiz 785 Millionen Dollar (705 Mio. Euro) an Schmiergeld gezahlt haben, um an lukrative Staatsaufträge zu kommen. Odebrecht bekannte sich 2016 in den USA schuldig und nahm eine Strafe in Höhe von 3,5 Milliarden US-Dollar hin. In Lateinamerika löste der Odebrecht-Skandal ein politisches Beben aus. In zahlreichen Ländern der Region wird gegen Hunderte Politiker, Unternehmer und Beamte ermittelt.

FMA: Verletzung der Sorgfaltspflicht

Unabhängig vom Odebrecht-Fall wirft die FMA der Bank Winter eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor. Eine FMA-Strafe dazu wurde ursprünglich vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) aufgehoben. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob aber diese Entscheidung auf, das BVwG muss nun neuerlich darüber entscheiden, heißt es von der FMA. Das ist aber kein Geldwäsche-Verfahren und läuft nicht vor Straf-sondern vor Verwaltungsgerichten.

(APA/Red.)

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