US-Finanzamt hat Bitcoin-Besitzer im Visier

(c) REUTERS (Mark Blinch)
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Einige US–Bürger haben Post vom Finanzamt erhalten. Auch in Österreich muss man Gewinne versteuern.

Wien. In den USA haben kürzlich 10.000 Bitcoin-Besitzer Post vom Finanzamt erhalten, wie das „Wall Street Journal“ berichtete. Sie könnten gegen Steuergesetze verstoßen haben, hieß es darin. Wie genau, wurde nicht ausgeführt. Offen ist auch, woher die Behörde weiß, wer Bitcoin besitzt. Eine mögliche Quelle ist die Kryptowährungsbörse Coinbase.

Im Vorjahr hatte diese dem Finanzamt auf gerichtliche Anordnung die Daten von 13.000 Kunden ausgehändigt, die in den Jahren 2013 bis 2015 digitale Währungen im Wert von mehr als 20.000 Dollar gekauft, verkauft, überwiesen oder erhalten haben. Coinbase wollte dazu keine Stellungnahme abgeben.

Wer schon seit mehreren Jahren mit Bitcoin handelt, könnte inzwischen millionenschwere Gewinne eingefahren haben. Anfang 2013 kostete ein Bitcoin 13 Dollar, zwei Jahre später 330 Dollar. Im Dezember 2017 erklomm die bekannteste Kryptowährung ein Allzeithoch von 19.000 Dollar, um danach wieder abzustürzen.

Dass die US-Steuerbehörde jetzt nach möglichen Bitcoin-Steuersündern sucht, dürfte damit zu tun haben, dass sich der Bitcoin-Kurs zuletzt deutlich erholt hat. Ein Grund sind die Pläne eines Konsortiums um Facebook, eine eigene Kryptowährung auszugeben. Das könnte auch die Bekanntheit und Beliebtheit von Bitcoin steigern, hoffen viele.

Nach einem Jahr steuerfrei

Auch in Österreich kann eine Steuer fällig werden, wenn man Bitcoin kauft und mit Gewinn verkauft, und zwar dann, wenn man das innerhalb eines Jahres tut. Das muss man in der Einkommensteuererklärung angeben. Wer seine Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, kann seine Gewinne steuerfrei einstreifen. Wenn jedoch plötzlich hohe Beträge auf dem Konto eintrudeln, könnten Bank und Behörden hellhörig werden. Dann sollte man Belege haben. „Die korrekte Dokumentation aller Trades ist für die Berechnung der anfallenden Steuerlast grundlegend“, schreibt Blockpit-Gründer Florian Wimmer. „Wir empfehlen allen Steuerpflichtigen, sämtliche Einkünfte aus Kryptowährungen transparent und sauber zu dokumentieren. Diese Nachweise können und werden vom Finanzamt eingefordert werden.“ (b. l.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.07.2019)

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