Polizist muss sich im Einsatz filmen lassen

Die Staatsgewalt müsse sich Aufnahmen gefallen lassen, sagt der OGH.
Die Staatsgewalt müsse sich Aufnahmen gefallen lassen, sagt der OGH.REUTERS
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Die Exekutive rückte gegen einen mutmaßlichen Staatsverweigerer an. Dessen Frau filmte den Einsatz. Ein im Video erkennbarer Polizist klagte. Die Staatsgewalt müsse sich Aufnahmen gefallen lassen, sagt der OGH.

Wien. Ein Handy ist heutzutage immer dabei – und damit auch die Möglichkeit, die Exekutive zu filmen. Aber muss es sich ein Polizisten überhaupt gefallen lassen, dass er erkennbar abgelichtet wird? Und was gilt, wenn das Video danach auch noch auf YouTube landet? Fragen, bei denen sich die Gerichtsinstanzen nicht einig waren. Doch nun klärte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Rechtslage.

Begonnen hatte alles mit einem Konkursverfahren gegen einen Unternehmer, der als mutmaßlicher „Staatsverweigerer“ eingestuft wurde. Um Exekution führen zu können, kamen neben zwei Gerichtsvollziehern daher auch mehrere Polizisten (teils maskiert, teils erkennbar) zum Einsatz. Der Unternehmer und seine am Firmengelände anwesende Frau wurden von der Aktion überrascht.

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