Bier für die Wiener, zweite Chance für alle

Am Freitag endete die Einreichfrist für die Landeslisten. Acht Parteien treten am 29. September bundesweit an. Es gibt weniger Stimmberechtigte als 2017 – und ein Service für vergessliche Wahlkartenwähler.

Wien. Am späten Freitagnachmittag endete die Frist für die Einreichung der Landeswahlvorschläge. Nur, wer einen solchen abgab, darf bis 12. August auch noch seine Kandidaten für die Bundesliste nominieren. Neben den fünf Parlamentsparteien (ÖVP, SPÖ, FPÖ, Neos, Jetzt) treten die Grünen, die KPÖ und „Der Wandel“ bundesweit an.

Um zu kandidieren, benötigte man je nach Bundesland eine unterschiedliche Zahl an Unterstützern (bundesweit waren es 2600 Unterschriften). Manche Listen schafften es daher nur in bestimmten Ländern auf den Stimmzettel.

Die Christliche Partei wird im Burgenland antreten, das BZÖ sucht nach Getreuen in Kärnten. Roland Düringers Partei „Gilt“ hat es im Westen (Vorarlberg und Tirol) auf den Stimmzettel geschafft. Oberösterreicher können die Sozialistische Linkspartei wählen, während sich Wiens Bürger am Wahltag auch für Bier werden entscheiden können. Ein Alkoholverbot am Wahltag gibt es zwar schon seit dem Jahr 1979 nicht mehr, nun wird in Wien aber sogar die „Bierpartei Österreich“ auf dem Stimmzettel stehen.

Wahlberechtigt werden nach den vorläufigen Zahlen 6.394.201 Österreicher sein. Das sind um 6000 weniger als im Jahr 2017, erstmals seit 1995 ist die Zahl der Stimmberechtigten bei einer Nationalratswahl damit gesunken.

Das Innenministerium hat indes bereits einen Leitfaden für den Urnengang am 29. September an die Gemeinden verschickt. Darin wird etwa klargestellt, dass Medien im Wahllokal nichts verloren haben. Also auch nicht, wenn ein prominenter Politiker seine Stimme abgibt. Seit den Erfahrungen mit der aufgehobenen Bundespräsidentenwahl 2016 ist man bei den Regeln strikter geworden.

Regional unterschiedlich wurde immer wieder die Frage gehandhabt, wann Eltern ihre Kinder in die Wahlzelle mitnehmen dürfen. Der Leitfaden empfiehlt eine Interessenabwägung. Einerseits sei auf die Aufsichtspflicht Rücksicht zu nehmen. Andererseits dürfe das Kind nur mitgenommen werden, wenn es in Anbetracht seines Alters noch das Wahlgeheimnis wahren könne.

Vorsicht bei der Briefwahl

Besondere Neuheiten gibt es bei dieser Nationalratswahl nicht, sieht man einmal vom zentralen Wählerregister ab. Hatten bisher nur Gemeinden die Wählerlisten, gibt es sie nun auch bundesweit, was für eine größere Sicherheit sorgen soll. Auch für die Briefwahl gilt weiterhin, dass die Kuverts bereits vor Schließen der Wahllokale eingelangt sein müssen. Geöffnet und ausgezählt werden dürfen Briefwahlstimmen aber erst am Montag nach dem Urnengang.

Nicht neu, aber trotzdem wenig bekannt ist die „zweite Chance“. Sie bedeutet freilich nicht, dass man noch einmal wählen darf, wenn man von der ursprünglich auserkorenen Partei enttäuscht ist. Dahinter steckt vielmehr ein besonderes Service für (vergessliche) Wahlkartenwähler, auf das der Leitfaden die Gemeinde aufmerksam macht.

Kurz, bevor ihre Post am Tag vor dem Urnengang schließt, sollen die Gemeindewahlbehörden nicht behobene Wahlkarten abholen. Diese sind dann am Wahltag an anderer Stelle für den Adressaten behebbar. So kann er doch noch wählen, denn mit Wahlkarten darf man auch direkt an der Urne seine Stimme abgeben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.08.2019)

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