Wer Fairness will, muss sie ins Gesetz schreiben

Die SPÖ will gegen Dirty Campaigning und Co. vorgehen. Das klingt ja gut, wirft aber Fragen auf.

Die SPÖ schlägt ein Fairnessabkommen für den Wahlkampf vor. Darin ist etwa vorgesehen, dass die Parteien alle erhaltenen Spenden innerhalb einer Woche offenlegen, sie die Wahlkampfkostenobergrenze einhalten und auch kein Dirty Campaigning betreiben. Ein Weisenrat soll darüber wachen.

Das klingt ja gut, wirft aber Fragen auf. Warum benötigt man ein Fairnessabkommen für eine Kostengrenze, wenn diese samt Sanktionen schon im Gesetz steht? Wie bemisst man, wann etwas Dirty Campaigning ist? Bei übler Nachrede oder Kreditschädigung ist die Sache jetzt schon ein Fall fürs Gericht. Und wenn die SPÖ eine schnelle Spendenoffenlegung will, warum hat sie das nicht ins Parteiengesetz geschrieben, das sie gerade erst mit FPÖ und Liste Jetzt geändert hat?

Apropos: Nicht gestattet wurde in diesem Gesetz, dass der Rechnungshof die Angaben der Parteien über ihre Wahlkampfausgaben nachprüft. Nun soll es also zusätzlich noch einen Weisenrat geben, der dann aber leider auch nicht in die Bücher der Parteien schauen darf.

Wer Fairness will, muss sie ins Gesetz schreiben. Oder wie ein Weisenrat sagen würde: „Si tacuisses . . .“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.08.2019)

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