„Warum sollen Anwälte keine sichtbaren Tattoos tragen?“

Ein Anwalt solle sich fragen, wie ein Tattoo bei der Klientel ankommt, die er vertritt.
Ein Anwalt solle sich fragen, wie ein Tattoo bei der Klientel ankommt, die er vertritt.(c) imago/Seeliger (snapshot-photography/ T.Seeliger)
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Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Rupert Wolff findet, dass Rechtsanwälte und Richter den Umgang mit Tätowierungen lockerer nehmen sollten.

Mit einem Tattoo am Hals oder am Kopf hat man es in der Berufswelt nicht unbedingt leichter. Dessen sollte sich jeder bewusst sein, bevor er sich an diesen Stellen verzieren lässt. Ganz allgemein aber haben die meisten Arbeitgeber mittlerweile eine entspannte Haltung entwickelt, nur in wenigen Branchen sind Tätowierungen heute tabu.

Ex-Innenminister Herbert Kickl hat erst im März 2018 für Polizisten die Richtlinien für Tätowierungen gelockert. Während früher Bewerber nur Tattoos haben durften, die beim Tragen der Sommeruniform (kurzärmeliges Hemd) verdeckt waren, sind nun sichtbare Tätowierungen erlaubt. Allerdings dürfen die gestochenen Motive nicht das Vertrauen der Allgemeinheit in die Polizei gefährden. Warum sich Kickl zu diesem Schritt entschieden hat, ist klar: Es ist heute nun einmal nicht mehr möglich, genügend geeignete Bewerber für die Polizei zu finden, die keine ins Auge springenden Tattoos haben.

Was ist vereinbar? Bei anderen – eher als konservativ geltenden – Berufsgruppen wie Richtern, Anwälten oder Ärzten sind auffallende Peckerln immer noch die Ausnahme. Gibt es bei ihnen eigentlich (Standes-)Regeln für Tattoos?

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