Fahrrad: Zu wenig Abstand, aber trotzdem schuldlos

Wer auf der richtigen Seite radelt, ist auch rechtlich im Vorteil.
Wer auf der richtigen Seite radelt, ist auch rechtlich im Vorteil.REUTERS
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Eine Frau radelte knapp hinter ihrem Mann und stieß mit einer entgegenkommenden Radfahrerin zusammen. Schuld war allein diese.

Wien. Eigentlich hätten die beiden problemlos aneinander vorbeiradeln können: Auf einem Radweg im Gemeindegebiet von Mattsee (Bezirk Salzburg-Umgebung) stießen eine Frau und ein Mädchen frontal zusammen, nachdem die jeweils vor ihnen fahrenden Männer – Ehemann bzw. Vater – einander friktionsfrei begegnet waren. Beide Fahrerinnen begingen Fehler; aber nur die jüngere ist schuld an den Verletzungen, welche die Erwachsene davongetragen hat. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in letzter Instanz bestätigt.

Der Radweg war breit genug, um in beiden Fahrtrichtungen zugleich befahren zu werden. Die Frau fuhr mit 20 bis 25 km/h und mit nur zwei bis drei Meter Abstand hinter ihrem Gatten, als sie einen Mann und ein Mädchen entgegenkommen sah. Das waren der erwähnte Vater und seine heute 17-jährige Tochter. Der Vater passierte gefahrlos das Ehepaar. Das Mädchen jedoch begann kurz vor der Begegnung nach – in seiner Fahrtrichtung – links und damit in die Mitte des Radwegs zu steuern.

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