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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein finales Urteil in Sachen Fußball-Kurzberichterstattung gefällt und die Entscheidung des Bundeskommunikationssenats (BKS) aufgehoben. Der BKS hatte festgesetzt, welche Szenen der Fußball-Bundesliga in welchem Ausmaß bei Kurzberichten gesendet werden dürfen. Laut VfGH widerspricht das der Meinungsfreiheit gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention und ist somit verfassungswidrig. ORF und Premiere hatten das Verfahren vor dem VfGH noch vor dem Wechsel der österreichischen Fußball-TV-Berichterstattung von ATV zum ORF im November veranlasst.
Kiesbauer klagte Knecht
Journalistin Doris Knecht musste sich am Dienstag wegen übler Nachrede im Wiener Straflandesgericht verantworten. Die Klägerin: Arabella Kiesbauer. Knecht hatte in ihrem Weblog für die deutsche Zeitung "Die Zeit" unter anderem geschrieben, sie hasse die Starmania-Moderatorin, halte ihr "Gekreisch" nicht aus. Nun finden Vergleichsgespräche statt.