Schweizer Bundesanwalt erhebt Anklage gegen drei deutsche WM-Organisatoren von 2006

DFB Praesident Dr Theo Zwanziger re erhaelt das Bundesverdienstkreuz Franz Beckenbauer beide De
DFB Praesident Dr Theo Zwanziger re erhaelt das Bundesverdienstkreuz Franz Beckenbauer beide Deimago images / Martin Hoffmann
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Der Sommermärchen-Skandal geht in die nächste Runde: Es geht um den Vorwurf der arglistigen Täuschung in Zusammenhang mit einer Zahlung von 6,7 Millionen Euro.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat in der Affäre um die Fußball-WM 2006 Anklage gegen die früheren DFB-Funktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt erhoben. Zwanziger und Schmidt sowie dem früheren Fifa-Generalsekretär Urs Linsi wird Betrug in Mittäterschaft vorgeworfen. Niersbach wird die Gehilfenschaft zu Betrug angelastet, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Eingestellt wurde im Juli laut Bundesanwaltschaft das Verfahren wegen des Verdachts auf Geldwäscherei. Die Beschuldigten haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Theo Zwanziger sieht der Anklage gelassen entgegen und beklagt das Handeln der Strafverfolger. "Ich mache mir um diesen Vorgang gar keine Gedanken, weil er mit rechtsstaatlichem Vorgehen nichts zu tun hat", sagte der 74-Jährige der Deutschen Presse-Agentur. "Auch Unsinn hat seinen Marktwert. Die Schweizer Ermittler sind Getriebene, die Millionen für Ermittlungen in den Sand gesetzt haben."

Wolfgang Niersbach wies die Vorwürfe erneut zurück. "Es ist bezeichnend für dieses unsägliche Verfahren, dass man als Betroffener nach über drei Jahren erfahren muss, dass Anklage erhoben wird", teilte er in einem schriftlichen Statement mit. "Materiell kann ich nur wiederholen, dass die erhobenen Vorwürfe völlig haltlos sind", sagte Niersbach.

Das Verfahren gegen den damaligen WM-Organisationschef Franz Beckenbauer war im Juli abgetrennt worden. Als Grund nannte die Bundesanwaltschaft dessen Gesundheitszustand, der "nach derzeitiger Prognose eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung vor Bundesstrafgericht (BStGer) nicht zulässt."

(dpa)

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