Tödlicher Unfall mit Fahrradanhänger: Kinder trugen keinen Helm

Die Unfallstelle, aufgenommen am Montag.
Die Unfallstelle, aufgenommen am Montag.APA/HERBERT-PFARRHOFER
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Nach dem Unfall, bei dem in Niederösterreich ein Fahrradanhänger von einem Auto erfasst und zwei Kleinkinder getötet wurden, läuft die Suche nach der Ursache.

Nach dem Verkehrsunfall auf der B19 in Hausleiten (Bezirk Korneuburg) am Sonntagabend mit zwei in einem Fahrradanhänger getöteten Kleinkindern (knapp zwei und vier Jahre alt) laufen intensive Ermittlungen. Erhoben werden soll u.a. der Beleuchtungszustand des Gespanns. Der Anhänger wurde von einem als Elektrofahrrad eingestuften E-Roller gezogen (siehe Bild unten). Am Steuer saß die 39-jährige Mutter.

Wann ein diesbezügliches Ergebnis vorliegen werde, lasse sich nicht sagen, erklärte Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, am Dienstag. Der stark beschädigte Fahrradanhänger wurde über Anordnung der Anklagebehörde sichergestellt.

Der Anhänge rund das Unfallfahrzeug, ein als Elektrofahrrad eingestufter Elektroroller, der für bis zu 25 km/h zugelassen ist.
Der Anhänge rund das Unfallfahrzeug, ein als Elektrofahrrad eingestufter Elektroroller, der für bis zu 25 km/h zugelassen ist.APA/LPD NÖ

Mädchen trugen keinen Helm

Laut Köhl wird gegen die Mutter der Mädchen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Eine Befragung der Frau sei noch nicht möglich gewesen, sagte Polizeisprecher Walter Schwarzenecker am Dienstag. Er bestätigte Medienberichte, dass die Mädchen keinen Helm getragen hatten.

Gegen den 60-jährigen Lenker, der mit seinem Auto das Gespann aus Elektrofahrrad und Anhänger erfasst hatte, laufen dem Sprecher der Staatsanwaltschaft zufolge Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung.

Fahrrad mit Anhänger: Welche Vorschriften gelten

Die gesetzlichen Bestimmungen für das Ziehen eines Anhängers mit dem Fahrrad finden sich u.a. auf der Website des ÖAMTC. Nachfolgend ein Auszug aus den Vorschriften:

Kinderbeförderung:

  • Helmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren
  • Bei der Beförderung von Kindern in einem Anhänger muss sichergestellt sein, dass diese nicht in die Speichen des ziehenden Fahrrades oder des Anhängers geraten können

Beleuchtung:

  • eine vom Fahrrad unabhängige Lichtanlage
  • ein rotes Rücklicht (darf auch blinken)
  • Anhänger, die breiter als 60 Zentimeter sind, brauchen zwei Rücklichter, so dass die Breite des Anhängers erkennbar ist

Reflektoren:

  • nach vorne: weißer Reflektor mindestens 20 Quadratzentimeter Lichteintrittsfläche
  • nach hinten: roter Reflektor mindestens 20 Quadratzentimeter Lichteintrittsfläche, dieser darf mit dem Rücklicht verbunden werden
  • zur Seite: gelbe Reflektoren mindestens 20 Quadratzentimeter Lichteintrittsfläche
  • Anhänger, die breiter als 60 Zentimeter sind, brauchen zwei weiße und zwei rote Rückstrahler, so dass die Breite des Anhängers erkennbar ist

Unter Sicherheitshinweise für Fahrradanhänger zum Personentransport erläutert der Club zudem, dass Kinder im Fahrradanhänger bei einem Unfall (Sturz) einem besonderen Risiko ausgesetzt seien. Sie sollten daher niemals ohne Gurt transportiert werden.

(APA/Red.)

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