Wenn die "Zeit im Bild" Angst macht

Es gab 200 Weisungen an die Gerichte? Das System der Gewaltenteilung wurde durchbrochen? So schlimm, wie im ORF berichtet, steht es um unsere Justiz zum Glück nicht.

Die Justiz hat es dieser Tage wirklich nicht leicht. Nicht nur, dass sie mit Budgetproblemen kämpfen muss. Nein, auch ihre Unabhängigkeit wird von der Politik massiv angegriffen. Das könnte man zumindest meinen, wenn man am Wochenende die wichtigste Nachrichtensendung des Landes, die Zeit im Bild (ZiB) um 19.30h, gesehen hat.

„Kommen wir jetzt nach Österreich“, sprach der Moderator. „Da zeigt eine neue Statistik, wie viele Weisungen vom Justizministerium an die Gerichte gehen. Und das ist deshalb interessant, weil die Trennung von Justiz und Regierung ein Grundpfeiler unserer Verfassung ist. Mit anderen Worten: Je mehr solcher Weisungen es gibt, umso mehr wird das Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen - und es gibt eine ganze Menge solcher Weisungen.“ 200 seit dem Jahr 2014 nämlich, wie berichtet wird.

Das klingt beängstigend - und der juristisch unbedarfte Zuseher könnte den Eindruck gewinnen, dass das Ende des Rechtsstaates bevor steht. Allerdings geht es in der Statistik gar nicht um Weisungen an Gerichte (eine Einmischung in Urteile wäre wirklich schlimm), sondern um Weisungen an die Staatsanwaltschaft, wie man im TV-Bericht dann doch noch erfährt. Staatsanwaltschaften sind im Gegensatz zu Gerichten aber in Österreich seit jeher nicht unabhängig. Über der Staatsanwaltschaft steht die Oberstaatsanwaltschaft und wiederum darüber als quasi oberster Ankläger der Justizminister. Sinn des Weisungsrechtes ist es etwa, dass die Ankläger österreichweit das Recht möglichst einheitlich auslegen.

Nun kann man darüber diskutieren, ob an der Spitze der Weisungskette nicht besser ein vom Parlament gewählter, unabhängiger Bundesstaatsanwalt stehen sollte. Allerdings hat der Justizminister vor einigen Jahren einen Weisungsrat aus unabhängigen Justizexperten zur Seite gestellt bekommen. Der Minister darf die Entscheidung des Weisungsrats nur mit einer dem Parlament vorzulegenden Begründung abändern.

Der TV-Bericht vermutet auch noch zusätzliche „mündliche Weisungen“, die in Dienstbesprechungen am Weisungsrat vorbei geschleust werden. Nun lohnt es sich gerade in politisch heiklen Fällen immer, genau hinzusehen, ob nicht abseits des offiziellen Weges etwas gemunkelt wird. Weisungen an die Staatsanwaltschaften aber dürfen laut Gesetz trotzdem nur schriftlich und mit Begründung ergehen, sonst sind es eben keine Weisungen.

Das Weisungsrecht des Justizministeriums über die Staatsanwälte steht jedenfalls nicht im Widerspruch zur Verfassung, sonst wäre der Verfassungsgerichtshof auch schon vor Jahrzehnten eingeschritten. Und das Prinzip der Gewaltentrennung bleibt auch gegeben, solange die Richter unabhängig sind. Und das sind sie. Bei aller Sorge um mögliche Probleme in der Justiz muss man am Ende also frei nach Mark Twain konstatieren: Die in der ZiB verbreiteten Gerüchte über den Tod der Gewaltenteilung sind stark übertrieben.

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