Der Verkehrsminister will nach dem Tod von zwei Kleinkindern prüfen, ob Verschärfungen beim Kindertransport mit Fahrradanhängern notwendig sind. Bisher betreffen die Vorschriften nur die Ausrüstung.
Wien. Die Kinder, die bei dem Unfall vom Sonntag in einem Fahrradanhänger im niederösterreichischen Bezirk Korneuburg ums Leben kamen („Die Presse“ berichtete), sollen keinen Helm getragen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen die 39-jährige Mutter und den 60-jährigen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung. Möglicherweise war der Anhänger nicht genug beleuchtet. Welche Regeln gibt es?
Sicherheit
Fahrradanhänger sind, wie es vonseiten des ÖAMTC heißt, nur gegen Überschläge gesichert. Wenn der Radfahrer stürzt und der Anhänger umkippt oder sich überschlägt, hält der Gurt das darin sitzende Kind. Die Anhängerkupplung sollte aber verhindern, dass der Anhänger bei Umfallen des Fahrrads kippt. Diese Sicherheitsgurte sind nicht zu verwechseln mit jenen in Autos, die Insassen selbst bei hohen Geschwindigkeiten halten. Kollidiert ein Pkw mit einem Fahrradanhänger, auch bei nur 20 bis 30 km/h, gebe es kaum eine Chance. „Die Hänger sind wegen ihrer notwendigen Leichtigkeit in keiner Weise für Kollisionen mit Pkw gebaut.