NGOs sind kein Störfaktor

Die Rahmenbedingungen für NGOs haben sich zuletzt verschlechtert. Dabei können sie wirken, man muss sie nur lassen!

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Die Rahmenbedingungen für Non Governmental Organisations (NGOs) haben sich im vergangenen Jahr deutlich verschlechtert: Das ist zentrales Ergebnis des Civil Society Index. Trifft das auch auf Umwelt-NGOs zu, die durch die Vorgaben der Aarhus-Konvention in Umweltangelegenheiten längst zusätzliche Beteiligungsrechte erhalten müssten?

Die EU-Vorgaben zur Sicherstellung des Gerichtszugangs für Umweltorganisationen greifen – zumindest schrittweise. Auf Ebene des Bundes etwa mit dem Aarhus-Beteiligungsgesetz im Bereich der Umweltmaterien Abfall, Luft und Wasser. Auf Länderebene wurden die erforderlichen Naturschutzgesetznovellierungen bis dato (nur) in Nieder- und Oberösterreich beschlossen. In Oberösterreich ging dies allerdings auf Kosten der Rechte der Landesumweltanwaltschaft, womit „Naturschutz“-Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) die Stimme der Natur in Summe erheblich schwächte. Denn die oberösterreichischen Umwelt-NGOs stehen künftig unter einem Handlungsdruck, dem ihre Ressourcenlage nicht standhalten kann.

Hürden aufstellen

Ein weiteres Beispiel für den politischen Willen, Hürden für Umwelt-NGOs aufzustellen, ist die jüngste Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes (UVP-Gesetz) – Stichwort „Offenlegung der Mitgliederdaten“, Stichwort „Standortanwalt“. Ersteres konnte aus Datenschutzgründen abgewendet werden, die Verwaltungsaufblähung mit den Standortanwälten ging durch. Ihre zweifelhafte Aufgabe ist es, ausschließlich Pro-Argumente für Bauvorhaben zu wiederholen, ganz nach dem Motto „Es ist alles gesagt, aber noch nicht von allen“. Die Wirtschaftskammer lässt grüßen. Insgesamt stellt auch das novellierte UVP-Gesetz eine Schwächung der Umweltrechte dar.

Die Behandlung von NGOs als „Störfaktor“ zeigte sich zuletzt auch beim Thema ökosoziale Steuerreform. NGOs dürfen einfach nicht recht haben. Auch dann nicht, wenn längst alle ExpertInnen ins selbe Horn stoßen: vom Wifo- über den IHS-Chef, Professoren und Finanzexperten aller Fakultäten und Couleurs bis zum Internationalen Währungsfonds, der eine CO2-Steuer fordert. Nein, nicht einmal dann. Der vormalige Bundeskanzler Sebastian Kurz bat in der Sache um „Geduld“, die Legislaturperiode dauere ja noch.

Inzwischen herrscht Atemnot

Der lange Atem der Geduld wurde inzwischen zur Atemnot. Genau 20 (!) Jahre ist es her, dass der Umweltdachverband eine erste Enquete zur Steuerreform organisiert hat: „Arbeitskosten senken und Energieverbrauch verteuern“ war bereits 1999 das Credo. Finanzminister Rudolf Edlinger (SPÖ) und Umweltminister Martin Bartenstein (ÖVP) gaben damals der Veranstaltung die Ehre – und baten um Geduld bis zur nächsten Steuerreform.

Angesichts der Herausforderungen – Artensterben, Klimakrise, Ressourcenverbrauch, Naturzerstörung – ist das Nichthandeln nur mehr unerträglich. Zivilgesellschaft und Umwelt-NGOs können und wollen einen Beitrag zur dringend nötigen Transformation unserer nicht nachhaltigen Wirtschaftsweise leisten. Aber lassen muss man sie.

Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein sagte bei ihrem Amtsantritt, sie werde in guter Tradition den Dialog mit der Zivilgesellschaft suchen und dort Schritte setzen, wo es gelte, „Schaden von der Republik abzuwenden“. Die Umwelt- und Klimakrise sind zweifellos Problemfelder, in denen jetzt (!) durch konsequentes Handeln Schaden von der Republik abgewendet werden muss!

Mag. Franz Maier ist seit November 2014 ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbands.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.08.2019)

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