Ibiza-Video: Prozess von Detektiv Julian H. gegen "Zeit" in Berlin

APA/HARALD SCHNEIDER
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Er soll für das FBI gearbeitet haben und in der Vergangenheit wegen Drogendelikten Probleme mit der Polizei gehabt haben. Der vermeintliche Drahtzieher des Ibiza-Videos bestreitet Vorwürfe gegen ihn und will eine einstweilige Verfügung gegen das Wochenmagazin „Die Zeit“ erreichen.

Am Donnerstag startet in Berlin eine Gerichtsverhandlung im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video. Der Detektiv Julian H., der als Begleiter der vermeintlichen russischen Oligarchin eine Schlüsselrolle gespielt haben soll, hat die deutsche Wochenzeitung "Die Zeit" verklagt. Er bestreitet Details, die über ihn berichtet wurden, und will nun in einem Prozess eine einstweilige Verfügung erwirken.

In einem Bericht der "Zeit" wurde H. als FBI-Detektiv bezeichnet. Außerdem wurde ihm unterstellt, wegen Suchtgiftdelikten mit der Justiz in Berührung gekommen zu sein. Das berichtete "Der Standard" am Dienstag. Demnach bestreitet allerdings H.s Verteidiger, der deutsche Medienanwalt Johannes Eisenberg, dass sein Mandant jemals für das FBI tätig war. Auch die Suchtgift-Vorwürfe verneinte er.

„Zeit“ angeblich im Besitz von neuem Material

Die "Zeit" beharrt jedoch auf den Anschuldigungen gegen den 38-jährigen Detektiv. Der Hamburger Rechtsanwalt Jörg Nabert, der die Zeitung vertritt, sagte zur APA, er habe inzwischen viel neues Material, das er der Vorsitzenden Richterin Katharina Saar in dem Verfahren vor Gericht vorlegen werde.

Im Prinzip gehe es dabei um fünf Punkte, die von den beiden Parteien unterschiedlich gewichtet würden. Ein Punkt betreffe etwa die Frage, ob über die kriminelle Vergangenheit des Julian H. berichtet werden dürfe oder nicht und ob durch Erwähnung von früheren Drogendelikten die Persönlichkeitsrechte von Julian H. verletzt würden. Ein zweiter Punkt betreffe frühere Tätigkeiten von Julian H. - also ob er für das Bundeskriminalamt oder das FBI aktiv gewesen sei.

Julian H. will nicht über Gründe für Aufnahmen aussagen

Ein dritter Punkt beschäftige sich laut Nabert mit der Frage, aus welchen Gründen das Ibiza-Video tatsächlich hergestellt worden sei. Die Darstellung des Wiener Rechtsanwalts Ramin Mirfakhrai, das Videosei zur Bewahrung der Demokratie in Österreich gedreht worden, mache sich Julian H. nicht zu eigen, gleichzeitig sei H. aber nicht bereit, sich zu äußern, warum das Video entstanden sei.

Ein weiterer Punkt betrifft die Frage, ob man in der Berichterstattung darüber schreiben dürfe, ob es möglicherweise strafrechtlich relevant gewesen sei, Abhörgeräte und Videokameras zu verstecken. Ferner geht es auch um den Wortlaut einer Aussage, die Julian H. in einer Vernehmung im Landeskriminalamt Niederösterreich getätigt habe - nämlich ob, wann und wie lange er mit der Polizei tatsächlich gesprochen habe. "Das sind ganz spezielle filigrane Details, und die Frage ist, ob H. hier tatsächlich ein rechtlich geschütztes Interesse hat", sagte Nabert.

Bei dem als Zeuge geladenen Verfahren im Juni dieses Jahres gegen seinen ehemaligen Chef erschien er nicht persönlich.

(APA)

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